Amtsgericht Neu-Ulm
06.02.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk zur Entlassung eines Sexualstraftäters in Brandenburg: "Frau Zypries macht es sich sehr einfach !"

Die bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk hat heute die Bundesjustizministerin Zypries wegen ihrer Reaktion auf die Entlassung des gefährlichen Sexualstraftäters Uwe K. in Brandenburg kritisiert. Frau Zypries hatte moniert, dass in Brandenburg kein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt worden sei. Dazu Merk: "Frau Zypries macht es sich in diesem Fall zu einfach. Sie nimmt eine Gesetzeslücke nicht zur Kenntnis. Dabei liegt ihr doch seit März 2006 unser Gesetzentwurf vor, der diese Lücke schließt. Ich bin bestürzt, wenn man so mit der Sicherheit der Menschen umgeht!" Uwe K. hatte nach Vollverbüßung seiner Haft trotz fortbestehender erheblicher Gefährlichkeit wegen einer Gesetzeslücke entlassen werden müssen, ohne dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden konnte. Der bayerische Gesetzentwurf hätte genau diese Lücke geschlossen. Frau Zypries hatte in ihrer Stellungnahme zu dem bayerischen Entwurf bereits im Juni 2006 den Handlungsbedarf anerkannt und eine eigene Initiative angekündigt, die dann aber nicht vorgelegt wurde.

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