Amtsgericht Neu-Ulm
25.09.2007

! Achtung: Zugleich Terminhinweis an die Presse ! Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wir brauchen endlich ein Gesetz über die anonyme Geburt - weiteres Zuwarten ist fahrlässig !" / Merk besucht Podiumsdiskussion zum Thema am 1. Oktober beim Sozialdienst katholischer Frauen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung der Anonymen Geburt. Merk: "Der jüngste Fall in Altdorf zeigt, dass die Umsetzung unserer Vorschläge längst überfällig ist. Der Gesetzgeber darf werdende Mütter, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, nicht länger im Stich lassen. Nur so können wir Neugeborene effektiv vor Panikreaktionen schützen. Ein Vorschlag Bayerns und Baden-Württembergs hierzu liegt seit langem auf dem Tisch. Hier weiter zuzuwarten, ist mehr als fahrlässig !"

Merk will das Thema daher weiterhin vorantreiben und für Mehrheiten kämpfen. Unter anderem wird sie eine Podiumsdiskussion des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) Nürnberg e.V. zu dem Thema am

Montag, dem 01. Oktober 2007 um 12.00 Uhr
in den Räumen des SKF Nürnberg,
Leyher Straße 31/33, Nürnberg

besuchen. Der Sozialdienst katholischer Frauen in Nürnberg hat vor rund sechs Jahren die Aktion Moses ins Leben gerufen. Schwangere Frauen in Not erhalten dort professionelle Hilfe und im Extremfall sogar die Möglichkeit einer anonymen Geburt. Mangels gesetzlicher Grundlage bewegt sich dieses Angebot jedoch nach wie vor im rechtlichen Graubereich. Die Folge davon: Nicht alle Frauen werden von der Aktion erreicht und noch immer kommt es vereinzelt zu Kindsaussetzungen.

Vertreter der Medien und Bildberichterstatter sind herzlich eingeladen!

Hinweis:

In Deutschland kommt es jährlich zu circa 40 bis 50 Fällen von Kindsaussetzungen, wobei nur etwa die Hälfte der Kinder überlebt. Diese erschreckende Bilanz nahmen Bayern und Baden-Württemberg 2004 zum Anlass, einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der anonymen Geburt in den Bundesrat einzubringen. Er ermöglicht Müttern in extremen Konfliktsituationen eine Geburt unter ärztlicher Aufsicht ohne die - nach bisherigem Personenstandsrecht notwendige - Preisgabe ihrer Identität. Das Kind erhält im Regelfall die Möglichkeit, im Alter von 16 Jahren den Namen der Mutter zu erfahren. Diese Lösung bietet einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Mutter und dem Recht des Kindes auf eigene Abstammung.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?