Amtsgericht Neu-Ulm
16.11.2007

Justizministerin Merk: "Sicherungsverwahrung muss schon bei einer Jugendstrafe von 5 Jahren möglich sein !"

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte hat die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk das Gesetz heute als unzureichend kritisiert: "Wenn gegen schwerste Gewalttäter, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, die Sicherungsverwahrung erst dann möglich sein soll, wenn sie zu einer Jugendstrafe von mindestens 7 Jahren verurteilt wurden, dann gaukelt das Gesetz den Menschen eine Sicherheit vor, die es so nicht bietet", so Merk. Sie forderte statt dessen eine Herabsetzung der Schwelle auf 5 Jahre. "Denn: Auch im Bereich der Jugendstrafen zwischen 5 und 7 Jahren haben wir Einzelfälle gefährlicher Gewalttäter, die leider auch am Ende der Haft nach wie vor hochexplosiv sind", so Merk. "Wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, müssten wir sie nach Verbüßung sehenden Auges auf die Menschheit loslassen. Das kann man nicht verantworten." Die Ministerin wies auch darauf hin, dass Bayern bereits im April 2005 einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Dieser sieht eine Schwelle von fünf Jahren vor und schließt die oben genannten Verbrechen gegen die persönliche Freiheit ein. Merk: "Leider bietet die Regierungsvorlage nicht das von uns geforderte Schutzniveau. Hier sind dringend Änderungen notwendig, um den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalttäter zu erhalten."

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