Amtsgericht Neu-Ulm
18.01.2007

Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk zu den neuen Plänen der Koalition zur Doping-Bekämpfung: "Ein guter Anfang ist gemacht. Aber: Gut ist noch nicht gut genug !"

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßte den heute in Berlin vorgestellten Kompromiss zur Bekämpfung des Doping im Sport. Danach soll der Besitz einiger Dopingmittel in nicht geringer Menge künftig bestraft werden; eine umfassende Besitzstrafbarkeit und eine Bestrafung des Sportbetrugs sind allerdings nicht vorgesehen. Merk: "Ich freue mich, dass sich hier etwas bewegt. Insbesondere wurde erkannt, dass es in bestimmten Fällen notwendig ist, Polizei und Staatsanwalt einzuschalten. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Doping-Sumpf auszutrocknen." Jedoch blieben die Vorschläge auf halber Strecke stehen. Chancengleichheit und Fairness im Sport erforderten nicht nur eine Besitzstrafbarkeit, sondern auch einen Straftatbestand gegen Sportbetrug. "Ein dopender Spitzensportler, der an einem Wettbewerb teilnimmt, bei dem Preisgelder winken, betrügt die anderen Wettkampfteilnehmer, die Medien und die Zuschauer, die Veranstalter und Sponsoren ! Das muss auch im Gesetz zum Ausdruck kommen!" so Merk. Außerdem dürfe die Besitzstrafbarkeit nicht auf einige wenige Mittel beschränkt bleiben, sondern müsse auf alle gängigen Dopingmittel ausgedehnt werden.

Der in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf Bayerns für ein Anti-Doping-Gesetz biete insoweit effektivere Mittel. Er enthalte sowohl eine umfassende Besitzstrafbarkeit als auch den auf den Leistungssport bezogenen Tatbestand des Sportbetrugs.

"Eine breite Mehrheit ist offenbar bereits davon überzeugt, dass das Dopingunwesen im Sport mittlerweile ein Stadium erreicht hat, das ein Eingreifen des Staates dringend notwendig macht. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass dafür auch die effektivsten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört insbesondere auch die Strafbarkeit des Sportbetrugs."

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