Amtsgericht Neu-Ulm
24.01.2007

Justizministerin Beate Merk: " Kleinere Korrekturen am Prostitutionsgesetz reichen nicht: Den strafrechtlichen Teil müssen wir rückgängig machen !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute anlässlich der Vorstellung des Berichts der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes das Gesetz als "grandiosen Fehlschlag" bezeichnet. "Es hat seine Ziele nicht erreicht. Den Prostituierten hat es keinen Vorteil gebracht. Ganz im Gegenteil: Es hat den strafrechtlichen Schutz sogar zurückgeschnitten. Statt die ausgebeuteten Prostituierten zu schützen, schützt und entkriminalisiert es die Zuhälter !" "Soweit die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommt, das Gesetz behindere nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung der Ausbeuter von Prostituierten, widerspricht dies diametral den Erfahrungen der Strafverfolger. Meine Staatsanwälte und die Polizei klagen immer wieder darüber, dass das Gesetz ihre Möglichkeiten, gegen ausbeuterische Zuhälter und die mit der Szene verbundene Begleitkriminalität vorzugehen, erheblich beschränkt hat."

Die Schlussfolgerung könne daher nur sein, die Strafrechtslage vor In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes wiederherzustellen. "Sich auf eine - dringende notwendige - Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten zu beschränken und den Schutz von Minderjährigen vor Zwangsprostitution zu verbessern, wie es die Bundesregierung vorschlägt, reicht nicht aus", so Merk. "Vielmehr heißt es, Nägel mit Köpfen zu machen: Wir brauchen wieder die Strafrechtslage, wie sie vor dem Prostitutionsgesetz war !"

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