Amtsgericht Neu-Ulm
27.02.2008

Justizministerin Merk zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Mit dem neuen Recht auf Computerdaten-Schutz trägt Karlsruhe den Zeichen der Zeit Rechnung - gleichzeitig eröffnet es uns die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im strafrechtlichen Bereich"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat es heute begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Recht auf Computerdatenschutz aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung getragen hat. "Diese Entscheidung steht in einer Reihe mit dem Volkszählungsurteil vor 25 Jahren, in dem das Bundesverfassungsgericht mit dem Recht auf Datenschutz ebenfalls neuen Gefährdungspotentialen Rechnung getragen hat. Wichtig ist aber auch: Das Gericht gibt unseren Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, mit diesen technischen Entwicklungen Schritt zu halten und auf diese Weise mit Tätern, die die neuen Technologien nutzen, auf Augenhöhe zu bleiben. Das Gericht stellt nämlich ausdrücklich fest, dass die Online-Durchsuchung u.a. mit dem Ziel der Strafverfolgung möglich ist. Jetzt ist der Gesetzgeber aufgerufen, das umzusetzen und sorgfältig zu prüfen, in welchen Fällen wir die Online-Durchsuchung benötigen. Nach meiner Auffassung müssen wir sie auf schwerste Straftaten beschränken, dort aber so ausgestalten, dass sie für die Ermittlungsbehörden praktikabel und umsetzbar sind. Ich werde dazu demnächst konkrete Vorschläge vorlegen."

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