Amtsgericht Neu-Ulm
04.06.2009

Google Street View - Verbraucherschutzministerin Merk: "Aufnahmen auch in Bayern - Bürger können widersprechen!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk wies heute darauf hin, dass die umstrittenen Kamerafahrzeuge von Google in diesen Tagen in Bayern unterwegs sind. Im Juni und Juli stehen die Städte Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg auf dem Programm der "Google-Paparazzi". Die Bilder sollen weltweit im Internet zum Abruf zur Verfügung stehen und den Nutzern als Ergänzung des Straßenkartensystems "Google Maps" einen Rund-um-Blick auf Häuser, Menschen, Autos etc. geben.

Merk warnt: "Ein virtueller Spaziergang per Mausklick durch Städte der ganzen Welt, das scheint auf den ersten Blick natürlich ein toller Service. Das Projekt birgt allerdings datenschutzrechtliche Probleme! Die Darstellung der Straßenzüge mit Gebäuden und Grundstücken darf nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen erkennbar sind."

Google hat nach eigener Mitteilung seine Computer so programmiert, dass automatisch alle Personen unkenntlich gemacht werden, die zufällig auf ein Bild geraten. Merk: "Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern dürfen nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht erkennbar sein. Google ist verpflichtet, sich an die Regeln des Datenschutzes zu halten."

Merk weiter: "Betroffene können bei Google auch gegen die Veröffentlichung der Bilder von Autos oder Häusern Widerspruch einlegen. Nach Angaben des Unternehmens werden auf Wunsch Bilder vollständig aus dem Projekt entfernt. Ein Widerspruch gegenüber Google ist auch schon möglich, bevor die Aufnahmen gefertigt werden."

Die Einwände gegen Aufnahmen und Veröffentlichung der Fotografien können an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden.

Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/streetview.htm

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?