Amtsgericht Neu-Ulm
28.12.2011

Merk fordert Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: "Opferschutz darf nicht an der Verjährung scheitern!"

Spätestens im November wird überall gewarnt: Achtung Verjährung droht! In der Regel geht es um Forderungen auf Schadensersatz oder um Kaufpreisansprüche. Betroffen ist dabei meist allein unser Geldbeutel. Ganz anders sieht das bei der Verjährung im Strafrecht aus. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wenn ein Opfer von sexuellem Missbrauch sich durchringt, seinen Peiniger anzuzeigen, und dann von der Staatsanwaltschaft die Antwort bekommt ‘Tut uns leid, leider verjährt‘, dann stimmt etwas nicht in unserem Rechtsstaat!"

Sexuelle Gewalt ist ein Verbrechen, dass die Opfer ihr Leben lang begleitet. Kindheit und Jugend der Betroffenen sind für immer zerstört, und auch als Erwachsene leiden die Opfer noch unter den Folgen des Martyriums. Eine ganz normale Reaktion vieler Opfer ist die Verdrängung. Erst lange Zeit nach den Taten sind sie psychisch in der Lage, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren und den Täter anzuzeigen. Merk: "Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind. Ein Täter, der ein Kind sexuell missbraucht, begeht ein abscheuliches Delikt. Das gehört konsequent verfolgt und hart bestraft. Scheitert die Strafverfolgung an dem Ablauf von Fristen, verhöhnen wir die Gerechtigkeit!".

Merk wiederholt daher ihre Forderung nach einer Verlängerung der Fristen für die Verfolgung und Bestrafung von sexuellen Missbrauch an Kindern auf mindestens 30 Jahre. Die Verjährungsfrist darf nach Auffassung von Merk auch erst mit dem 21. und nicht schon wie bisher mit dem 18. Geburtstag des Opfers beginnen.

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