Amtsgericht Neu-Ulm
07.10.2013

Justizministerin Beate Merk macht auf erhebliche Lücke beim strafrechtlichen Schutz von Schülern vor sexuellem Missbrauch aufmerksam: "Vorschlag zur Verbesserung liegt auf dem Tisch!"

Aus Anlass der heute beginnenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Augsburg gegen einen Lehrer, dem vorgeworfen wird, sich in mehr als 20 Fällen an seinen Schülern vergangen zu haben, hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk darauf aufmerksam gemacht, dass es in anders gelagerten Fällen nach wie vor eine empfindliche rechtliche Schwachstelle beim strafrechtlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Übergriffen in der Schule gibt. In einem Fall, in dem es um einen Vertretungslehrer ging, hatte das Oberlandesgericht Koblenz im Dezember 2011 den Lehrer aus rechtlichen Gründen freigesprochen, obwohl dieser wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Denn der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) stellt entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung ? anvertraut ist". Daran bestehen laut Oberlandesgericht Zweifel, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur aushilfsweise betreut. Merk: "Diese Lücke ist unerträglich. Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht! Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Schule zu besuchen - deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Schule ein geschützter Raum ist - und das notfalls auch mit dem Strafrecht."

Auf der Basis eines bayerischen Vorschlags ist ein Referentenentwurf erarbeitet worden, der die Lücke schließt. "Wir werden uns weiter intensiv dafür einsetzen, eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf zu bekommen. Der Schutz der Kinder duldet kein Zögern und kein Abwarten der weiteren Rechtsprechung. Was zu tun ist, ist evident - jetzt muss gehandelt werden!"

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