Amtsgericht Neu-Ulm
24.10.2016

Amtswechsel am Landgericht Aschaffenburg / Bayerns Justizminister Bausback verabschiedet Dr. Irene Singer und führt Dr. Johannes Ebert in sein neues Amt ein

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute im Rahmen einer Feierstunde den Amtswechsel am Landgericht Aschaffenburg vollzogen. Er verabschiedete Dr. Irene Singer, die am 1. Oktober 2016 in den Ruhestand getreten ist. Zugleich führte er Dr. Johannes Ebert in sein neues Amt als Präsident des Landgerichts Aschaffenburg ein.

Der scheidenden Präsidentin dankte der bayerische Justizminister für ihre langjährige Tätigkeit in der bayerischen Justiz: "Ich bin sicher, uns allen in Aschaffenburg fällt der Abschied von Ihnen ebenso schwer wie der bayerischen Justiz insgesamt. Denn mit Ihnen verlässt uns eine Persönlichkeit, die die Justiz in Franken in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt hat. Wo auch immer Sie tätig waren, stets war man aufgrund Ihres immensen juristischen Sachverstands, Ihres herausragenden Engagements und Ihres umgänglichen Wesens von Ihnen und Ihren Leistungen beeindruckt. Für Ihren großen und vielfältigen Einsatz für unsere Justiz danke ich Ihnen von Herzen und wünsche Ihnen für Ihren Ruhestand alles erdenklich Gute!"

An Dr. Johannes Ebert gerichtet erklärte Bausback: "Wir freuen uns sehr, dass Sie den Weg zurück in Ihre unterfränkische Heimat, in unser schönes Aschaffenburg, gefunden haben. Bei sämtlichen Stationen Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn konnten Sie auf ganzer Linie überzeugen - insbesondere dank Ihres hervorragenden Fachwissens, Ihrer großen Einsatzbereitschaft und Ihres fröhliches und humorvollen Wesens. Deshalb ich bin mir sicher: Sie werden dem Landgericht Aschaffenburg in ebenso herausragender Weise wie Ihre Vorgängerin Gesicht und Stimme verleihen!"

Dr. Irene Singer (66 Jahre) begann ihre Justizkarriere 1977 als Richterin am Landgericht Würzburg, an das sie nach Stationen am Amtsgericht Würzburg und bei der Staatsanwaltschaft Würzburg im Juli 1985 zurückkehrte. Nach einer Abordnung als Richterin zum Bezirksgericht Chemnitz war sie ab April 1992 als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und ab Februar 1995 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingesetzt. Nach einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Dresden kehrte Frau Dr. Singer zur Staatsanwaltschaft Würzburg zurück und wechselte - nach einer weiteren Abordnung an die Staatsanwaltschaft Dresden - im Februar 1998 als Vorsitzende Richterin an das Landgericht Würzburg. Im Oktober 2004 wurde sie zur ständigen Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ernannt und übernahm in der Folge ab September 2008 die Leitung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Nachdem Frau Dr. Singer im Juli 2012 zur Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ernannt worden war, kehrte sie im September 2014 Präsidentin des Landgerichts nach Aschaffenburg zurück und hatte dieses Amt bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 1. Oktober 2016 inne.

Dr. Johannes Ebert (56 Jahre) trat im Jahr 1989 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg in den bayerischen Justizdienst ein. Im weiteren Verlauf seiner Karriere wirkte er als Richter am Amtsgericht Gemünden am Main, als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter und später Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare am Landgericht Würzburg und wechselte ab Juni 2003 als Richter zum Oberlandesgericht Bamberg. Neben seinen richterlichen Aufgaben war er dort u.a. als Leiter der Pressestelle und später als Personalreferent eingesetzt und zudem seit Februar 2007 als örtlicher Prüfungsleiter für den mittleren Justizdienst. Am 1. November 2013 wurde Herr Dr. Ebert zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt. Seit dem 16. Oktober 2016 ist Herr Dr. Ebert Präsident des Landgerichts Aschaffenburg.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?