Amtsgericht Neu-Ulm
31.08.2018

Runder Tisch zum Thema "Gewalt an Schulen" mit Justizminister Bausback und Kultusminister Sibler: "Bayerns Schulen sollen sicher bleiben!" Bausback: "Zehnter Teen-Court Bayerns nach Regensburg / Cybermobbing muss strenger bestraft werden können!" Sibler: "Vorfälle von Gewalt an bayerischen Schulen auf niedrigem Niveau / Einsatz von Schulsozialpädagogen"

Im Landgericht Regensburg findet heute zusammen mit dem Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, dem Staatsminister für Unterricht und Kultus, Bernd Sibler, dem Direktor des Amtsgerichts Regensburg, Dr. Clemens Prokop, und dem Polizeivizepräsidenten der Oberpfalz, Thomas Schöniger, ein Runder Tisch zum Thema "Gewalt an Schulen" statt. Bayerns Justizminister in seinem Statement: "Erfreulicherweise haben wir in bayerischen Schulen vergleichsweise friedliche Verhältnisse. Und so soll es auch bleiben: In Bayern darf kein Schüler und kein Lehrer Angst haben müssen, in die Schule zu gehen! Als Familienvater ist es mir deshalb ein Herzensanliegen, unsere präventiven Ansätze nochmals zu intensivieren." Kultusminister Sibler: "An Bayerns Schulen ist die Zahl der Gewalttaten glücklicherweise auf einem niedrigen Niveau. An unseren Schulen gilt Null Toleranz! Gewalt darf in diesem Land keinen Platz haben. Nirgends. Dies zu vermitteln ist ein wichtiges Ziel unserer Schulen. Unsere jungen Menschen brauchen eine umfassende Demokratie- und Werteerziehung, um in unseren Werten gefestigt zu sein und so für ein friedliches, gewaltfreies Miteinander eintreten zu können. Daran arbeite ich."

 

Bayerns Justizminister weiter: "Ich freue mich sehr, dass wir noch in diesem Jahr den insgesamt zehnten Teen-Court Bayerns in Regensburg eröffnen werden! Diese Schülergerichte sind bei kleineren Straftaten wertvolle Instrumente, jugendlichen Straftätern den rechten Weg zu weisen. Denn es ist oft effektiver, wenn Gleichaltrige sagen, "so geht es nicht", als wenn Erwachsene dies tun. Gleichzeitig übernehmen die Schülerrichter Verantwortung und stärken so ihre Sozialkompetenz!"

 

Zudem fordert Bausback, den gesetzlichen Strafrahmen für Beleidigungen im Internet zu erhöhen: "Im Internet begangene Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen - sogenanntes Cybermobbing - sind für die Betroffenen häufig viel schlimmer als eine Beleidigung in der analogen Welt: Eine Beschimpfung auf dem Schulhof hört vielleicht eine Handvoll Schüler oder Lehrer. Der Empfängerkreis im Internet ist viel größer und Inhalte werden oft dauerhaft gespeichert. Deshalb brauchen wir einen eigenen Qualifikationstatbestand für Cybermobbing - damit solche Delikte zukünftig strenger bestraft werden können und auch der virtuelle Pausenhof sicherer wird!"

 

Bayerische Staatsanwälte und Jugendrichter nutzen zudem alle Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung - insbesondere die Möglichkeit des vereinfachten Jugendverfahrens: "Gerade bei jugendlichen Straftätern sind Strafen besonders dann effektiv, wenn sie der "Tat auf dem Fuße folgen". Ich bin deshalb sehr stolz, dass unsere Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter im bundesweiten Vergleich mit ihren Erledigungszeiten an der Spitze stehen", so Bayerns Justizminister.

 

Für Bayerns Kultusminister Sibler ist die Präventionsarbeit an den Schulen der richtige Ansatz, um Gewalt an Schulen zu verhindern. "Mir ist wichtig, dass unsere Kinder und Jugendlichen frühzeitig sensibilisiert und begleitet werden. Daher starten wir zum neuen Schuljahr unser Programm 'Schule öffnet sich': Wir stellen zum ersten Mal in der Geschichte Bayerns Schulsozialpädagogen für unsere Schulen ein, die Aufgaben der gruppenbezogenen Prävention übernehmen werden. Gleichzeitig stocken wir die Stellen für Schulpsychologen auf. So sorgen wir dafür, dass unsere Schulen die entsprechende Unterstützung in ihrer Präventionsarbeit erfahren." Zudem werden bestehende Angebote wie das Programm "Schule als Lebensraum - ohne Mobbing" der Staatlichen Schulberatungsstellen weiter ausgebaut.

 

"Ich möchte, dass sich unsere jungen Menschen aktiv für ein Miteinander in unserer Gesellschaft engagieren, das von gegenseitigem Respekt und Zivilcourage geprägt ist. Mit unserer neuen Werte-Initiative 'Werte machen Schule' läuten wir ein neues Zeitalter der Werte-Erziehung ein! Wir bilden jugendliche Werte-Botschafter an allen weiterführenden Schularten aus und setzen immer wieder neue Schwerpunkte - im Schuljahr 2018/2019 wird es die Wertebildung 4.0 sein: Wertebildung in der digitalen Welt. Damit nehmen wir zum Beispiel auch das Thema Cybermobbing noch stärker in den Blick", so Minister Sibler. Er möchte Kindern und Jugendlichen "einen starken ethischen Kompass" als Richtschnur für ihr Verhalten im Schulalltag und darüber hinaus mitgeben, damit die vergleichsweise friedlichen Verhältnisse an Bayerns Schulen Bestand haben.

 

Hintergrund:

Teen-Courts (Schülergerichte) befassen sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft regelmäßig mit typischen Straftaten von jugendlichen Ersttätern, wie Ladendiebstählen, Sachbeschädigungen, leichte Körperverletzungen oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Schüler sprechen in Anwesenheit sozialpädagogischen Fachpersonals mit dem jugendlichen Straftäter über die Tat, vereinbaren mit ihm eine oder mehrere erzieherische Maßnahmen und überwachen deren Einhaltung. Das Ergebnis wird dann von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme(n) wird das Verfahren eingestellt, andernfalls wird es weiterbetrieben. Teen-Courts gibt es in Bayern bereits in Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Dillingen, Ingolstadt, Landshut, Memmingen, Neu-Ulm und Passau. Mit einer Erfolgsquote von durchschnittlich über 90 % in den Jahren 2016 und 2017 erweisen sich die Teen-Courts als effektives erzieherisches Instrument.

 

Cybermobbing kann verschiedene Straftatbestände wie Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung erfüllen. Derzeit sieht das Gesetz für Beleidigungen einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback setzt sich dafür ein, dass für öffentliche Beleidigungen, zum Beispiel im Internet, ein neuer Qualifikationstatbestand mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geschaffen wird.

 

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