Amtsgericht Neu-Ulm
04.06.2018

Justizminister Bausback präsentiert aktuelle Zahlen zu Verfahren der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus: "Bei extremistischen Straftaten egal aus welcher Richtung schauen unsere Strafverfolgungsbehörden ganz genau hin / Deutliches und abschreckendes Zeichen für alle Extremisten!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback präsentiert heute in München aktuelle Zahlen zu Ermittlungsverfahren der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET): "Die Zahlen unterstreichen: Bei extremistischen Straftaten egal aus welcher Richtung schauen unsere Strafverfolgungsbehörden nicht weg, sondern ganz genau hin. Das ist ein deutliches und abschreckendes Zeichen für alle Extremisten: Die ZET fackelt nicht lange - sie wendet das geltende Recht schnell und konsequent an!"

Seit ihrer Gründung im Januar 2017 hat die ZET - Stand: 29. Mai 2018 - insgesamt 179 Ermittlungsverfahren selbst eingeleitet beziehungsweise herausgehobene, überregional bedeutsame Ermittlungsverfahren von anderen Staatsanwaltschaften in Bayern übernommen. Zudem wurden seither 114 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die schon von Gesetzes wegen in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft München fallen. Hierzu zählen insbesondere die vom Generalbundesanwalt an die ZET abgegebenen Terrorismusverfahren. Alleine im Jahr 2017 waren dies 69 Verfahren. In 12 Verfahren hat die ZET gegen insgesamt 20 Beschuldigte Anklage zum Oberlandesgericht München und fünf Anklagen zu anderen Gerichten erhoben. Gegen 26 Beschuldigte wurden erlassene Haftbefehle vollzogen. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Fahndungen mit Europäischen Haftbefehlen und weiterer Ermittlungsmaßnahmen.

Bausback: "Die nahezu Versechsfachung der Abgaben von Terrorismusverfahren durch den Generalbundesanwalt von 12 im Jahr 2016 auf 69 im Jahr 2017 beweist: Die Zentralstellenstruktur ist genau die richtige. Hier vereinigen sich Spezialisierung, Kompetenz, Erfahrung und kurze Wege zu den anderen Beteiligten, wie etwa dem Landesamt für Verfassungsschutz." Dass zwischenzeitlich einige Länder, wie etwa Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen, ebenfalls Zentralstellen errichtet hätten, die sich an der ZET orientierten, zeige ebenfalls, dass die Zentralstellenstruktur genau richtig sei.

Bayerns Justizminister betont darüber hinaus die Bedeutung des rechtspolitischen Austauschs mit der ZET: "Nachdem uns ganz wesentlich auch die ZET auf entsprechenden rechtspolitischen Handlungsbedarf hingewiesen hatte, werde ich bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister in dieser Woche fordern, auch den Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe zu stellen. Die Strafbarkeit darf einfach nicht weiter davon abhängen, dass Unterstützungs- oder Ausrüstungsgegenstände den Adressaten tatsächlich erreichen. Dann ist das Kind nämlich meist endgültig in den Brunnen gefallen. Das können wir uns nicht leisten."

Bausback abschließend: "Schon nach recht kurzer Zeit ist die ZET bei der strafrechtlichen Extremismusbekämpfung aus Bayern nicht mehr wegzudenken. Sie ist gleichsam die Spinne im Netz, bei der alle wichtigen Fäden zusammenlaufen. Ich möchte daher Ihnen, lieber Herr Generalstaatsanwalt Röttle und Ihnen, lieber Herr Freutsmiedl, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für Ihre erfolgreiche Arbeit danken."

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