Amtsgericht Neu-Ulm
08.11.2019

Bayern stellt im Bundesrat Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher vor / Eisenreich: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit / Mietwucher muss effektiver geahndet werden"

Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich drängt im Bundesrat auf einen besseren Schutz vor wucherischen Mietpreisen. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf vorgelegt. Eisenreich betont: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Familien, Menschen mit 'normalem Einkommen' und Senioren das Wohnen in Ballungsräumen auch künftig noch leisten können. Deshalb muss mehr gebaut werden. Dazu brauchen wir ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Auch das Mietrecht kann einen Beitrag leisten. Wir wollen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Bei Mietwucher brauchen wir daher eine spürbare und effektive Ahndung. Die große Mehrheit der Vermieter handelt zwar verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz."

Aus Sicht Bayerns sollen Vermieter bei Wuchermieten leichter belangt werden können. Bereits derzeit kann Mietwucher als Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) geahndet werden, wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt.

"Dazu müssen aber zwei schwierige Nachweise geführt werden: Erstens, der Mieter muss sich trotz ausreichender Bemühungen um eine Wohnung in einer Zwangslage befunden haben und deshalb auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen gewesen sein; zweitens, der Vermieter muss diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt haben", erklärt der Justizminister. "Diese Hürden sind zu hoch. In der Praxis kann man das kaum nachweisen. Deshalb läuft diese Schutzvorschrift häufig ins Leere."

Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist.

Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro Vermieter von Wuchermieten abhalten und die zivilrechtlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sinnvoll ergänzen.

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