Amtsgericht Neu-Ulm
28.02.2020

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann geben Startschuss für bayernweiten "Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte - Täter verfolgen, Helfer schützen"

Polizeibeamte, Rettungskräfte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst wurden in den letzten Jahren immer häufiger Ziel von tätlichen Angriffen. Auch die Intensität dieser Angriffe nimmt zu. Um die Täter noch schneller und konsequenter zu verfolgen, tritt nun in ganz Bayern der "Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte - Täter verfolgen, Helfer schützen" in Kraft. Basierend auf einem Konzept des Polizeipräsidiums der Oberpfalz und der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sollen solche Gewaltdelikte von den Ermittlungsbehörden vorrangig bearbeitet werden. Insbesondere ist eine beschleunigte Sachbearbeitung und eine enge Abstimmung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft vorgesehen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann werden am

Mittwoch, den 4. März 2020, um 13.30 Uhr,
im Oberlandesgericht Nürnberg, Königssaal
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

gemeinsam mit dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Dr. Walter Kimmel und den Polizeipräsidenten der Polizeipräsidien Oberpfalz und Mittelfranken, Norbert Zink und Roman Fertinger, den Aktionsplan "Gewalt gegen Einsatzkräfte" vorstellen.

Im Rahmen der Pressekonferenz werden konkrete Fallbeispiele aus dem Bereich Gewalt gegen Einsatzkräfte präsentiert.

Die Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen!
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen!

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?