Amtsgericht Neu-Ulm
17.06.2020

Bundestag will Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschließen / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Antisemitismus und Hass / Es besteht noch Verbesserungsbedarf"

Morgen (18. Juni 2020) will der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschließen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Für Rassismus, Antisemitismus und Hass ist in unserer Gesellschaft kein Platz. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein, er muss hinschauen und er muss durchgreifen. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass im Netz."

Eisenreich weiter: "Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Hasskriminalität unterdrückt die Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Zudem kann aus Hass und Hetze reale Gewalt entstehen."

Eisenreich begrüßt, dass das neue Gesetz wichtige bayerische Forderungen enthält: "Ich freue mich, dass das Gesetz bayerische Initiativen aufgreift. Unser bayerischer Vorschlag zur Ergänzung der Strafzumessungsregel in § 46 des Strafgesetzbuches um 'antisemitische' Beweggründe wurde eins zu eins übernommen. Das ist ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit und Ausgrenzung."

Der bayerische Justizminister weiter: "Dass künftig über das Internet verbreitete Beleidigungen einer höheren Strafandrohung unterliegen, greift eine bayerische Forderung auf." An dieser Stelle geht Eisenreich das neue Gesetz jedoch nicht weit genug: "Es ist zwar gut und richtig, dass das Beleidigungsstrafrecht in diesem Punkt nachgeschärft wird. Wir brauchen aber eine umfassende Modernisierung des 150 Jahre alten Beleidigungsstrafrechts. Dazu habe ich bereits im November 2019 einen Diskussionsentwurf vorgelegt. Besonders schwerwiegende Beleidigungsstraftaten wie z.B. Hassrede und Cybermobbing müssen härter bestraft werden können."

"Ich begrüße ausdrücklich die Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber für bestimmte Straftatbestände gegenüber dem Bundeskriminalamt", so Justizminister Eisenreich. Darüber hinaus fordert Eisenreich die sozialen Medien noch stärker in die Pflicht zu nehmen: "Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften muss ohne Wenn und Aber nachgekommen werden. Das muss auch gelten, wenn die Plattformbetreiber ihren Sitz oder ihre Server im Ausland haben. Bei Beleidigungen und Hasskommentaren sollten soziale Medien zudem verpflichtet werden, nicht nur einen gemeldeten Kommentar, sondern zumindest auch wortgleiche Kommentare zu löschen."

Eisenreich abschließend: "Wer die Demokratie und die Meinungsfreiheit schützen will, muss strafbaren Hass konsequent bekämpfen."

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