Amtsgericht Neu-Ulm
11.11.2021

Milliardenschäden durch Hacker-Angriffe / Bayern fordert härtere Strafen bei Cybercrime / Antrag bei der Justizministerkonferenz in Berlin / Justizminister Eisenreich: "Cyber-Attacken können im Extremfall Menschenleben fordern. Es ist Aufgabe des Staates, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in einer digitalen Welt bestmöglich zu schützen."

Sie spionieren. Sie stehlen sensible Daten und veröffentlichen diese oder drohen mit der Veröffentlichung. Sie verschlüsseln Firmennetzwerke, die sie erst nach Zahlung von Lösegeld wieder freigeben. Sie legen Pipelines, Krankenhäuser und Verwaltungen lahm. Immer mehr Cyberkriminelle bedrohen Menschen und Unternehmen weltweit. Allein die deutsche Wirtschaft erlitt hierdurch im Jahr 2020 einen Schaden von mehr als 220 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Cyber-Angriffe können auch zu Versorgungsengpässen oder zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen. Im Extremfall – etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten in Kliniken – können sie sogar Menschenleben fordern. Es ist Aufgabe des Staates, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in einer digitalen Welt bestmöglich zu schützen."

Bayern bringt einen Antrag bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin (11./12. November) ein, um das Strafrecht an diese Herausforderungen anzupassen.

Der Freistaat fordert mit Nachdruck härtere Strafen, die den besonderen Unrechtsgehalt der Cyberstraftaten widerspiegeln. Eisenreich: "Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson ausspäht oder Krankenhäuser und Kraftwerke angreift."

Viele Tatbestände stammen aus den Achtzigerjahren und liegen mit Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren im Bagatellbereich. Bayern fordert zum einen, die Strafrahmen der Grundtatbestände der Datendelikte (§§ 202a bis 202d, 303a, 303b StGB) anheben und an die Straftatbestände in der analogen Welt anpassen. Beim Ausspähen von Daten oder Datenhehlerei soll bereits der Versuch unter Strafe gestellt werden. Zum anderen muss das besondere Unrecht bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen besonders geahndet werden.

Zudem will Bayern u. a. bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen die Ermittlungsmöglichkeiten verbessern – dies gilt für die Bereiche Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung. Minister Eisenreich: "Potenzielle Täter müssen abgeschreckt werden und eine adäquate Antwort des Rechtsstaates erhalten. Dafür brauchen unsere Gerichte und Staatsanwälte moderne Gesetze, die in Berlin gemacht werden müssen."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?