Amtsgericht Neu-Ulm
22.04.2021

Bundestag berät über schärfere Anti-Stalking-Regeln / Justizminister Eisenreich: "Es ist gut, dass Berlin Vorschläge aus Bayern aufgegriffen hat: Stalking muss effektiver bekämpft und Cyberstalking besser erfasst werden. Das Gesetz geht mir noch nicht weit genug"

Der Bundestag berät heute Nacht in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Stalking-Paragrafen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Anti-Stalking-Regeln werden endlich nachgeschärft. Es ist gut, dass die Bundesjustizministerin unser bayerisches Konzept aufgegriffen hat. Stalking muss effektiver bekämpft und Cyber-Stalking besser erfasst werden." Die Justizministerkonferenz hatte sich im vergangenen Herbst auf Initiative Bayerns für eine weitere Reform des Stalking-Paragrafen 238 Strafgesetzbuch eingesetzt.

Das neue Gesetz sieht höhere Strafen für besonders schwere Fälle vor, z.B. wenn der Stalker sein Opfer über lange Zeit belästigt oder eine Gesundheitsschädigung verursacht. Eisenreich geht der Schutz der meist weiblichen Opfer aber nicht weit genug: "Wenn Täter Ihr Opfer stalken und gleichzeitig gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen, sollte das ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden. Auch für Wiederholungstäter müssen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sein. Gewalttätige Männer lassen sich von Kontaktverboten zum Teil nicht abschrecken."

Stalker lauern längst nicht mehr nur vor der Haustür. Mit sogenannter Stalkerware (Spionage-Apps) verschaffen sie sich heimlich Zugang zu den Social-Media-Konten und E-Mail-Accounts ihrer Opfer. Sie verfolgen ihre Bewegungsdaten und spähen ihr Sozialleben aus. Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße es, dass derartige Fälle nun besser und klarer erfasst werden sollen." Das gilt laut Gesetzentwurf insbesondere für Fälle, in denen Täter das Passwort erraten, Hacking-Methoden oder Stalkerware einsetzen. Eisenreich: "Wer mit technischen Hilfsmitteln in den privatesten Lebensbereich einer Person eindringt und Zugang zu intimen Daten erlangt, begeht gravierendes Unrecht. Deswegen werden derartige Einsätze von Stalkerware künftig zu Recht als besonders schwere Fälle der Nachstellung eingestuft." Für den Minister geht das Gesetz allerdings nicht weit genug. Eisenreich: "Fälle, in denen der Stalker sein Opfer mit GPS-Trackern oder Drohnen ausspäht oder mit technischen Mitteln dessen Daten abfängt, werden durch die neuen Regelungen nicht erfasst. Bayern wird sich daher im Bundesrat für eine Ausweitung der Vorschrift einsetzen."

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?