Amtsgericht Neu-Ulm
28.05.2021

Konsequent gegen Mietwucher / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg in Ballungsräumen sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit" / "Mietwucher muss effektiver geahndet werden"

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich drängt schon seit Längerem auf eine Reform zum effektiveren Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch). Der Minister: "Bei Mietwucher brauchen wir eine spürbare Ahndung. Deshalb müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Bayern hat sich dafür im Bundesrat eingesetzt. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz."

Bayern hat im November 2019 im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zum besseren Schutz vor überhöhten Mietpreisen eingebracht, dem der Bundesrat mit klarer Mehrheit zugestimmt hat. Jetzt ist der Bund am Zug.

Aus Sicht Bayerns sollen Vermieter bei überhöhten Mieten leichter belangt werden können. Derzeit kann eine Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) geahndet werden, wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Der Minister: "Dazu müssen aber zwei Nachweise geführt werden: Erstens, der Mieter muss sich trotz ausreichender Bemühungen um eine Wohnung in einer Zwangslage befunden haben und deshalb auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen gewesen sein; zweitens, der Vermieter muss diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt haben", erklärt der Justizminister. "Diese Hürden sind zu hoch. Der Nachweis ist in der Praxis kaum möglich."

Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist. Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro Vermieter von der Forderung überhöhter Mieten abhalten. Eisenreich: "Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Ich werde mich in Berlin weiter für diese notwendige Reform einsetzen."

Der Minister: "Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist daher auch für mich ein wichtiges Anliegen. Einfache Lösungen gibt es aber nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Insbesondere muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden."

Das Mietrecht könne einen Beitrag leisten, sei aber nicht die alleinige Lösung. "Wir wollen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern", so Eisenreich. "Wir begrüßen die auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete. Im Juni 2020 hat die Bayerische Staatsregierung die Verlängerung der Mieterschutzverordnung für die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt beschlossen."

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