Amtsgericht Neu-Ulm
21.09.2022

Verfassungsschutz sowie Kampf gegen Kindesmissbrauch und Cybercrime / Gemeinsame Sitzung der Innen- und Justizminister in München / IMK-Vorsitzender Joachim Herrmann und JuMiKo-Vorsitzender Georg Eisenreich informieren über Ergebnisse

Die Innenminister der Länder und die Bundesinnenministerin sowie die Justizminister der Länder und die Staatssekretärin beim Bundesjustizminister kommen am Dienstag, den 27. September 2022, im Schloss Nymphenburg zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Schwerpunktthemen werden unter anderem die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, die Sicherheit im digitalen Raum sowie die Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Arbeit des Verfassungsschutzes sein.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, und der Vorsitzende der Justizministerkonferenz (JuMiKo), Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, werden am

Dienstag, 27. September 2022, um 15.30 Uhr
im Johannissaal, Schloss Nymphenburg,
Schloss Nymphenburg 1, 80638 München,

gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, Sprecher der SPD-Innenminister, und Hessens Innenminister Peter Beuth, Sprecher der Unions-Innenminister, sowie mit Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, Sprecherin der Justizminister der SPD, Grünen, FDP und Linken, und Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza, Sprecherin der Unions-Justizminister, über die Ergebnisse informieren.

Hinweise für Medienvertreter:

Für die Teilnahme an der Pressekonferenz ist eine vorherige Akkreditierung zwingend erforderlich. Medienvertreter werden gebeten, sich bis Mittwoch, 21. September 2022, unter presse@stmi.bayern.de  anzumelden.

NEU: Außerdem wird die Pressekonferenz per Livestream übertragen (https://youtu.be/YAttnx94f00).

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung von der IMK-Geschäftsstelle mit einem Zugangslink zur Cloud 'SecureBox Bayern'. Bitte übermitteln Sie Ihre Daten dann möglichst umgehend, um eine rechtzeitige Überprüfung und damit Ihre Akkreditierung zu gewährleisten. Voraussetzung ist aus Sicherheitsgründen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Polizeipräsidium München.

  • Hierzu erhalten Sie ein Informationsschreiben zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dieses beinhaltet auch die Erklärung der erforderlichen Zustimmung. Bitte laden Sie die schriftliche Bestätigung der Bekanntgabe der Informationen zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Zustimmung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung in die Cloud.

  • Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden außerdem Ihre Personalien in Tabellenform benötigt. Dazu müssen zwingend die Spalten A-P befüllt werden, ausgenommen die Spalte E/ 'PERSONENID'. Diese Spalte ist aus technischen Gründen erforderlich und soll nicht befüllt werden. Die in den Spalten Q und R erbetenen Kontaktdaten dienen der Verständigung von Bewerbern, die die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestanden haben. Der Polizei werden diese Daten jedoch nicht weitergeleitet.

  • Bitte vor Ort Presseausweis und amtlichen Lichtbildausweis bereithalten.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?