Amtsgericht Neu-Ulm
29.09.2022

Ein Jahr Zentraler Antisemitismus-Beauftragter der Bayerischen Justiz / Bayern hat Strukturen bei der Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten optimiert / Justizminister Georg Eisenreich zieht erste Bilanz

Die Zahl der antisemitisch motivierten Straftaten steigt in Bayern, in Deutschland und in Europa. Die bayerische Justiz hat ihre Strukturen erfolgreich optimiert. Zum 1. Oktober 2021 hat Staatsminister Georg Eisenreich einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten ernannt, der bayernweit Anklagen bei Verfahren von herausgehobener Bedeutung übernimmt.

Wie viele Ermittlungen hat Deutschlands erster Spezialstaatsanwalt bei antisemitischen Straftaten bereits geführt? Welche Erfolge konnten bei der strafrechtlichen Verfolgung von volksverhetzenden Holocaustvergleichen bei Corona-Demonstrationen erzielt werden?

Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich wird am

Donnerstag, 6. Oktober 2022, um 10.00 Uhr,
bei der Generalstaatsanwaltschaft München, Raum 400,
Karlstraße 66, 80335 München,

gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle eine erste Bilanz ziehen. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, wird dabei aktuelle Fälle vorstellen.

Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen.
Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Er ist abrufbar unter

https://youtu.be/C7yVxPCSMyQ

 

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?