Amtsgericht Neu-Ulm
03.12.2025

Strafverfolgungsstatistik 2024 / Insgesamt 110.691 Personen rechtskräftig verurteilt / Justizminister Eisenreich: "Die bayerische Justiz verfolgt Straftäter entschlossen und konsequent."

Die Strafverfolgungsstatistik wird jedes Jahr vom Bayerischen Landesamt für Statistik erstellt und bildet die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor bayerischen Strafgerichten ab. Im Jahr 2024 haben Bayerns Strafgerichte 110.691 Personen verurteilt, 2,7 % weniger als im Vorjahr. Ein Grund für den Rückgang ist die Teillegalisierung von Cannabis. Bei Rauschgiftdelikten ist die Zahl der Verurteilten insgesamt um 38,5 % gesunken. Eisenreich: "Der Besitz von Cannabis ist seit April 2024 innerhalb bestimmter Mengengrenzen nicht mehr strafbar, Verurteilungen nach dem neuen Gesetz sind in der Statistik noch nicht erfasst. Das ist aber kein Grund zur Entwarnung. Das Cannabisgesetz lässt den Schwarzmarkt weiter florieren, fördert schwere Drogenkriminalität und gehört abgeschafft."

Die Verurteilten 2024 in Zahlen:

  • 110.691 Personen sind im Jahr 2024 im Freistaat rechtskräftig verurteilt worden, ein Minus von 2,7 % bzw. 3.074 Personen gegenüber dem Vorjahr (2023 waren es 113.765).

  • Die große Mehrheit der Verurteilten war männlich, Frauen hatten einen Anteil von 17,3 % wie bereits im Jahr 2023.

  • 6.269 Verurteilte waren zur Tatzeit Heranwachsende (im Alter zwischen 18 und 21 Jahren), 15,2 % weniger als im Vorjahr. 4.298 waren Jugendliche (- 3,4 %).

  • 54.532 nicht-deutsche Täter (Ausländeranteil 49,3 %) wurden im Jahr 2024 in Bayern verurteilt, mit 1,9 % ein erneuter Anstieg der absoluten Zahlen von Straftaten von Ausländern gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2015 waren es 38.882 Verurteilte (Ausländeranteil 34,3 %). Bei der Schleuserkriminalität hatten Ausländer einen Anteil von 95,7 %. Die Zahl der Verurteilten nach § 96 Aufenthaltsgesetz ist im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % gestiegen. Ohne Berücksichtigung der Straftaten nach dem Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz, die täterschaftlich überwiegend nur von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden können, liegt der prozentuale Anteil der nicht deutschen Verurteilten an den insgesamt Verurteilten bei 47,4 % (45,1 % in 2023). Auch im Justizvollzug ist der Ausländeranteil zwischen 2015 und 2025 von 35,5 % auf 51,5 % gestiegen.

  • Spitzenreiter Verkehrssünder. Mehr als ein Viertel aller Verurteilten haben Straftaten im Straßenverkehr begangen (25,3 %). 2024 sank die Zahl der Verurteilten um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr.

Aggressiveres Klima

  • Der Trend zu immer jüngeren Intensivtätern hält an. 931 Jugendliche wurden bayernweit wegen Straftaten der Gewaltkriminalität verurteilt – ein deutliches Plus von 21,7 % gegenüber dem Vorjahr und 52,1 % mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019 (612 Verurteilungen). Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden 2024 655 Jugendliche verurteilt, fast ein Drittel (29,7 %) mehr als im Vorjahr (505). Dazu gehören beispielsweise Angriffe mit Messern oder aus Gruppen heraus. Eisenreich: "Jugendliche Intensivtäter müssen frühzeitig gestoppt werden. Daher habe ich die Staatsanwaltschaften in diesem Bereich verstärkt und beispielsweise bereits im Herbst 2023 zwei Sonderreferate bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Gewaltbereitschaft wächst auch bei Erwachsenen. Bei der gefährlichen Körperverletzung ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 11,9 % auf 2.931 Verurteilte festzustellen.

  • Hass und Hetze auf dem Höchststand. Wegen Straftaten der Volksverhetzung wurden insgesamt 402 Personen verurteilt, ein Plus von 34 % gegenüber dem Vorjahr. Eisenreich: "Strafbarer Hass und Hetze haben ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Es wird aber durch die zahlreichen Meldeverfahren, die wir eingerichtet haben, auch mehr angezeigt."

Mehr Sexualdelikte

  • Das Sexualstrafrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erweitert. Das spiegeln auch die Zahlen: Bereits im Jahr 2023 hatte sich die Zahl der Verurteilungen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 16,8 % erhöht, im Jahr 2024 gab es eine erneute Steigerung um 9,7 %.

  • Mehr Kinderpornografie im Umlauf. Wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) wurden 871 Personen verurteilt, 11,1 % mehr als im Vorjahr. Der Minister: "Jeder Fall ist einer zu viel. Wer solche abscheulichen Straftaten begeht, kann sich in Bayern niemals sicher fühlen. Das zeigen die Ermittlungserfolge unseres 'Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI)' bei der Zentralstelle Cybercrime gegen pädokriminelle Plattformen."

  • Auch die Zahl der Verurteilten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist um 27 % gestiegen, bei schwerem sexuellem Missbrauch um 37,1 %.

Schwerwiegende Betrugsdelikte

  • Schwerwiegende Fälle des Betrugs bewegen sich auf anhaltend hohem Niveau. 882 Täter wurden verurteilt (886 im Vorjahr).

  • Der Bereich umfasst einen Pool an Kriminalitätsphänomenen vom Abrechnungsbetrug über Love Scam bis zu illegalem Cybertrading. Eisenreich: "Die bayerische Justiz hat ihre Strukturen verstärkt. Dazu gehört beispielsweise die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), die seit 2021 erfolgreich die schwarzen Schafe im Gesundheits- und Pflegebereich in den Blick nimmt und etwa 1.500 Verfahren abgeschlossen hat. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat in zehn Jahren mehr als 100.000 Verfahren eingeleitet und zahlreiche Erfolge im Kampf gegen Cybertrading erzielt."

Reformbedarf beim Cyberstrafrecht

Wegen Cyberstraftaten im engeren Sinn (Computersabotage, Datenveränderung, Abfangen und Ausspähen von Daten, Datenhehlerei) wurden insgesamt elf Personen verurteilt. Dies hat auch damit zu tun, dass in der Strafverfolgungsstatistik immer nur das schwerste verwirklichte Delikt erfasst wird, bspw. Betrug oder Erpressung. Eisenreich: "Das Strafrecht muss mit der zunehmenden Digitalisierung Schritt halten. Zum einen müssen bei den genannten Cyberstraftaten die Strafrahmen der Grundtatbestände angehoben und an die Strafen der analogen Welt angepasst werden. Zum anderen muss das besondere Unrecht bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen besonders geahndet werden. Bayern hat dazu Reformvorschläge vorgelegt."

Reformbedarf bei hybriden Bedrohungen

Bei den Staatsschutzdelikten wie der verfassungsfeindlichen Sabotage oder der geheimdienstlichen Agententätigkeit gab es 2024 keine Verurteilungen. Minister Eisenreich: "Spionage, Sabotage und Desinformation haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für die Demokratie entwickelt. Viele Straftatbestände stammen aber noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Das Strafgesetzbuch muss daher dringend auf Reformbedarf überprüft werden. Dazu gehört die Einführung eines neuen Straftatbestands für Drohnenflüge mit Spionagehintergrund." Bayern hat dazu bei der Justizministerkonferenz im November in Leipzig erfolgreich einen Vorschlag vorgelegt.

Schutz von Frauen:

Gewalt gegen Frauen hat viele Seiten: Von Hate Speech und Cybermobbing, häuslicher Gewalt und Stalking bis hin zu Vergewaltigung, Zwangsprostitution und Mord. 164 Personen (150 Männer und 14 Frauen) wurden 2024 wegen Stalking (§ 238 StGB) für schuldig befunden, 7,9 % mehr als im Vorjahr (152 Personen). Eisenreich: "Seit dem 1. Oktober 2021 gelten die von Bayern geforderten verschärften Stalking-Vorschriften. Wir müssen Stalkern frühzeitig Grenzen setzen, um die Opfer besser zu schützen." Bayern setzt sich seit Jahren dafür ein, die Gefahren von Deepfakes stärker strafrechtlich in den Blick zu nehmen und insbesondere die Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen besser zu schützen. Eisenreich: "Es wird immer leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen." Im Juli 2025 hat der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf für einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verabschiedet und in den Bundestag übersandt. Minister Eisenreich begrüßt, dass das Bundeskabinett am 19. November die Einführung der elektronischen Fußfessel gegen häusliche Gewalt beschlossen hat. Bayern hatte sich in Bund-Länder-Beratungen dafür eingesetzt, die positiven Erfahrungen aus Spanien auf einer bundesrechtlichen Grundlage im Gewaltschutzgesetz auch in Deutschland zu nutzen.

Eisenreichs Fazit: "Polizei und Justiz setzen sich mit aller Kraft dafür ein, dass Bayern Deutschlands sicherstes Bundesland bleibt. Wir haben deshalb die Staatsanwaltschaften personell verstärkt und seit 2023 insgesamt 170 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Für den großen persönlichen Einsatz möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken."

Fotos der Veranstaltung werden zeitnah unter Medienportal - Bayerisches Staatsministerium der Justiz verfügbar sein.

 

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