Ziel erreicht: E-Akte an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat eingeführt / 3,5 Millionen Verfahrensakten rein elektronisch geführt / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Das ist ein wichtiger Meilenstein der Digitalisierung der bayerischen Justiz."
25 Staatsanwaltschaften, 99 Gerichte, 127 Standorte, 15.000 Mitarbeiter, eine Mammutaufgabe: Seit dem vergangenen Dezember kann in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern flächendeckend in allen Fachbereichen und im gesamten Instanzenzug mit der E-Akte gearbeitet werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Gürteltiere (wie Juristen gebundene Papierakten nennen) haben ausgedient. Ich bin stolz darauf, dass wir in Bayern die Einführung der elektronischen Akte fristgerecht geschafft haben. Das ist ein Meilenstein der Digitalisierung der bayerischen Justiz."
Neu angelegte Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen spätestens ab dem 1. Januar 2026 grundsätzlich elektronisch geführt werden. Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber eine Verlängerung um ein Jahr ermöglicht. Die bayerische Justiz wird diese "Opt-out"-Lösung nicht in Anspruch nehmen. Eisenreich: "Bis jetzt wurden bereits etwa 3,5 Millionen E-Akten angelegt und die Verfahren rein elektronisch geführt. Jeden Monat kommen mehr als 200.000 dazu."
Die Regeleinführung der elektronischen Akte ist in allen Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch-, Immobiliarvollstreckungs-, Insolvenz-, Nachlass, Straf- und Mobiliarvollstreckungssachen vollzogen. Eisenreich: "Wir leben in einer digitalen Welt. Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz."
Die Vorteile der E-Akte sind vielfältig: Sie beschleunigt Prozesse, weil sie durch einen Klick weitergeleitet werden kann und Postlaufzeiten entfallen. Zugleich können beispielsweise mehrere Gutachter gleichzeitig mit ihr arbeiten. Die E-Akte spart nicht nur Papier, sondern auch Zeit. Sie ermöglicht zugleich mobiles Arbeiten.
Eisenreich: "Mich freut die große Bereitschaft in der bayerischen Justiz, sich auf neue digitale Möglichkeiten einzulassen. Deshalb möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz bei der Einführung der E-Akte bedanken."
Hintergrund: Digitalisierungsoffensive der bayerischen Justiz
Die flächendeckende Einführung der E-Akte ist ein wichtiger Baustein in der Digitalisierungsoffensive der Justiz, die weiter vorangetrieben wird.
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Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. In Bayern gehen pro Woche regelmäßig bereits etwa eine Viertelmillion Nachrichten elektronisch ein.
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Videoverhandlungen. Seit Juli 2021 haben alle bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlage. Zwischen Oktober 2021 und Juni 2025 gab es bayernweit mehr als 55.000 Videohandlungen.
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Einsatz von Legal Tech und KI. Zur Verbesserung der Abläufe und zur Unterstützung der Gerichte und Staatsanwaltschaften testet die bayerische Justiz den Einsatz von Legal Tech und KI in verschiedenen Bereichen und beteiligt sich an zahlreichen Forschungsprojekten.
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Rechtspolitischer Einsatz auf Bundesebene. Auf Initiative von Justizminister Eisenreich haben Bund und Länder eine Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" eingesetzt. Diese hat im Januar 2025 ihren Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Modernisierung der Zivilprozessordnung auf Grundlage der Reformvorschläge der Kommission ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Eisenreich: "Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und sowohl bei den Investitionen als auch bei den Reformen jetzt Tempo machen."
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?