Sexualisierte KI-Bilder von Frauen und Kindern / Bayerns Justizminister begrüßt Initiative der Bundesjustizministerin / Vorschlag aus dem Freistaat im Bundestag / Eisenreich: "Der Bundesgesetzgeber muss nun eine harmonische Gesamtlösung vorlegen. Der Schutz von Frauen und Mädchen duldet keinen Aufschub."
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat einen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz angekündigt. Ziel sind u. a. strengere Regeln für Deepfakes, die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Pläne ausdrücklich: "Es wird immer leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen. Bayern setzt sich seit langem für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen ein."
Im Juli 2024 hatte Bayern in einer Bundesratsinitiative einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch gefordert. Darin werden für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgeschlagen. Für schwerwiegende Fälle, in denen beispielsweise pornografische Deepfakes im Internet verbreitet werden, soll der vorgesehene Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe ermöglichen. Eisenreich: "Generative künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant. Leider gehören auch Straftäter zu den Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen. Das geltende Recht ist hier unklar, unübersichtlich und lückenhaft. Es gibt verschiedene Vorschriften, die das Problem aber nur in Teilaspekten erfassen."
Der Gesetzentwurf aus Bayern zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes aus Bayern konnte durch das vorzeitige Aus der Ampelregierung nicht mehr behandelt werden. Bayern hat ihn daher erneut eingebracht. Im Juli 2025 hat ihn der Bundesrat erneut beschlossen. Eisenreich: "Für die Untätigkeit der Ampelregierung hatte ich überhaupt kein Verständnis. Jetzt liegt der Entwurf im Bundestag. Der Bundesgesetzgeber muss handeln und eine harmonische Gesamtlösung vorlegen, um den Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt wie auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes zu verbessern. Der Schutz von Frauen und Mädchen duldet keinen Aufschub. Das belegt der aktuelle Skandal um die gefakten Bikini-Bilder von Kindern und Frauen auf der Plattform X."
Minister Eisenreich setzt sich für eine Netzpolitik ein, die die großen Plattformen stärker zur Verantwortung zieht: Dazu gehört:
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DSA nachschärfen. Eisenreich: "Ich habe mich beim Digital Services Act (DSA) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im Gesetzgebungsverfahren für möglichst strenge Regelungen beim Löschen und Melden von Straftaten durch die Plattformbetreiber eingesetzt." Der DSA müsse dringend nachgeschärft werden.
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Härteres Vorgehen gegen Internetanbieter. Eisenreich: "Hierzu muss ein Straftatbestand geschaffen werden, der Betreiber von Internetplattformen für systemische Mängel bei der Entfernung strafbarer Nutzerinhalte auf ihren Plattformen verantwortlich macht."
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Alarmbutton für Opfer von Cybermobbing. Justizminister Eisenreich hat sich deshalb an Facebook Germany, Google Germany und TikTok Germany gewandt und fordert die Konzerne auf, dem Beispiel aus Frankreich zu folgen und Verantwortung zu übernehmen. Dort gibt es seit 2023 die Möglichkeit für minderjährige Betroffene, sich im Fall einer Belästigung über einen Alarmbutton auf bestimmten Plattformen unmittelbar mit einer telefonischen Beratungsstelle verbinden zu lassen.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?