Amtsgericht Neu-Ulm
11.07.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk zum heute vorgelegten Gesetzentwurf des Bundeskabinetts über Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls: "Ein wichtiger Schritt, der möglichst bald ins Gesetzblatt kommen muss !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat in München den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls kommentiert: "Der Gesetzentwurf erleichtert es dem Familienrichter, frühzeitig einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ich freue mich, dass dabei auch einige der von Bayern schon 1998 in einem eigenen Gesetzentwurf unterbreiteten Vorschläge, insbesondere das Erziehungsgespräch, aufgegriffen wurden. Wie die in letzter Zeit bekannt gewordenen furchtbaren Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung sowie die letzte Woche veröffentlichte Studie des Robert-Koch-Instituts zeigen, handelt es sich dabei um ein dringendes Projekt, das möglichst bald ins Bundesgesetzblatt kommen muss !". Allerdings sind laut Merk noch weitere Verbesserungen notwendig. "Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es zunehmend Kinder gibt, die ganz massive Straftaten begehen, dafür aber nicht belangt werden können, weil sie noch nicht 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig sind. Für diese Fälle müssen wir die Eltern besonders in die Pflicht nehmen können. Hier muss eine Vermutung dafür sprechen, dass das Kindeswohl gefährdet ist mit der Folge, dass der Familienrichter im Zweifel einschreiten kann !", so Merk. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um seltene Ausnahmefälle. "Aber jeder dieser Fälle ist ein Fall zuviel. Hier dürfen wir nicht wegsehen. Das sind wir sowohl den Kindern als auch den möglichen Opfern von Straftaten schuldig", so Merk.

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