Amtsgericht Neu-Ulm
18.07.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Hochgefährliche Gewalttäter werden nicht erfasst !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung gegen gefährliche nach Jugendstrafrecht verurteilte Gewalttäter als unzureichend kritisiert. "Hoch gefährliche Gewalttäter fallen aus formalen Gründen durchs Raster und müssen sehenden Auges entlassen werden. Zum einen ist die Schwelle einer Verurteilung von mindestens sieben Jahren zu hoch. Zum anderen sind sämtliche Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, etwa Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme sowie der schwere Raub aus dem Kreis der möglichen Anlasstaten für die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ausgenommen." Bayern hatte bereits im April 2005 einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bisher vorhandene Gesetzeslücke schließen würde. Dieser sieht eine Mindestjugendstrafe von fünf Jahren vor und schließt die oben genannten Verbrechen gegen die persönliche Freiheit ein. Merk: "Der bayerische Gesetzentwurf orientiert sich an der Regelung für die nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilten. Ich sehe keine Notwendigkeit, bei Jugendstrafen, die in der Regel milder ausfallen, davon abzuweichen. In den bayerischen Gefängnissen sitzen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Jugendstrafe fünf, aber nicht sieben Jahre erreicht und von denen wir davon ausgehen, dass sie hochgefährlich sind. In diesen Fällen muss es möglich sein, ein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung stellen und eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. Alles andere gaukelt der Öffentlichkeit eine Sicherheit vor, die so nicht erreicht wird !"

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