Amtsgericht Neu-Ulm
25.10.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert: "Vorzeitige Haftentlassung von Sexualstraftätern nicht ohne zwei externe Gutachten !"

Die Bayerische Justizministerin Beate Merk hat heute die Ankündigung Nordrhein-Westfalens begrüßt, inhaftierten Gewalt- und Sexualstraftätern in Zukunft nur noch dann Vollzugslockerungen zu gewähren, wenn mehrere Sachverständige dies unabhängig voneinander für unbedenklich halten. Merk: "In Bayern erhalten Gewalt- und Sexualstraftäter ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sogar nur dann Vollzugslockerungen (also etwa überwachten Ausgang o.ä.), wenn zusätzlich zu einem positiven Votum einer anstaltsinternen Expertenkonferenz ein positives externes Sachverständigengutachten eingeholt wurde. Ab einer Freiheitsstrafe von vier Jahren müssen sogar zwei externe Sachverständige die Vollzugslockerungen befürworten. Wichtig ist mir aber: Was für Vollzugslockerungen gilt, muss erst recht gelten, wenn es darum geht, ob jemand vorzeitig zur Bewährung entlassen werden kann !" Merk wies darauf hin, dass Bayern Ende des letzten Jahres einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht hat, der zum Ziel hat, dass die in Bayern bei der Frage von Vollzugslockerungen bei Gewalt- und Sexualstraftätern geltenden strengen Maßstäbe auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung anzuwenden sind. Merk: "Um einen bestmöglichen Schutz vor Gewaltstraftätern zu gewährleisten, müssen bei allen sicherheitsrelevanten Entscheidungen die gleichen Maßstäbe gelten. Es hilft wenig, bei den Vollzugslockerungen maximale Prognosesicherheit anzustreben und bei der weiter reichenden Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ein weniger scharfes Prüfungsraster anzulegen."

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