Amtsgericht Neu-Ulm
02.11.2007

Bayerische Justizministerin Merk: "Vorratsdatenspeicherung ist unverzichtbar !" / "Keine Eindämmung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mittels bürokratischer Hürden !"

Anlässlich der heutigen Präsentation der Pläne der Bundesjustizministerin zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung, die nächste Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll, verteidigte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk die Notwendigkeit der so genannten Vorratsdatenspeicherung: "Es geht mitnichten darum, dass Staatsanwälte Telekommunikationsdaten erfassen und speichern wollen, sondern es geht um eine Speicherpflicht für Telekommunikationsunternehmen ! Diese soll auch keineswegs den Inhalt der Kommunikation erfassen, sondern die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Diese Daten liegen bei den Unternehmen ohnehin vor. Es wird lediglich vorgeschrieben, dass sie nicht vor Ablauf von sechs Monaten gelöscht werden dürfen. Der Staatsanwalt soll dann und nur dann darauf zurückgreifen können, wenn enge gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere der Verdacht einer bestimmten Straftat gegeben sind ! Ohne diese Möglichkeit wäre eine Vielzahl von Straftaten nicht aufklärbar, und die Geschädigten blieben schutzlos. Bei Stalking mittels Telefonanrufen oder Betrügereien im Internet könnten die Täter in den meisten Fällen nicht ermittelt werden und wir könnten den Opfern nicht helfen." Kritisch sieht Merk die mit der geplanten Neuregelung verbundene Ausweitung der Dokumentations-, Berichts- und Statistikpflichten: "Die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden werden mit bürokratischen Aufgaben belastet, die für den Rechtsschutz der Betroffenen nicht wirklich erforderlich sind. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hohe bürokratische Hürden errichtet werden, um durch die Hintertür das fragwürdige politische Ziel einer Eindämmung der Zahl der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu erreichen."

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