Amtsgericht Neu-Ulm
05.11.2007

Ministerin Merk zur Debatte um Patientenverfügungen: "Wir dürfen die Menschen nicht verunsichern - ich fordere eine flächendeckende Aufklärung !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute zu der wieder beginnenden Debatte um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen Stellung genommen: "Wir dürfen die Menschen nicht verunsichern", so Merk. "Eine Patientenverfügung, in der jemand bestimmt hat, ob und wie er bei einer schweren Erkrankung behandelt werden will, wenn er sich nicht mehr äußern kann, ist schon nach unserem jetzt geltenden Recht verbindlich und muss beachtet werden. Entscheidend ist der rechtzeitige intensive Dialog zwischen Arzt, Patient und Bevollmächtigten bzw. Angehörigen des Patienten", so Merk. "Was deshalb Not tut und längst hätte geschehen sollen, ist nicht eine lange politische Diskussion über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, sondern die umfassende Aufklärung der Bürger, der Ärzte, der Juristen und aller Betroffenen über die Voraussetzungen einer rechtsgültigen Patientenverfügung sowie ein intensiver Dialog zwischen Rechtsexperten und Ärzten. Dazu leistet unsere Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter", die von Juristen, Medizinern, Theologen und Sozialpädagogen erarbeitet wurde und im Buchhandel und unter http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/broschueren/ im Internet erhältlich ist, einen unverzichtbaren Beitrag." Merk: "Jeder Mensch hat ein Recht auf ein würdevolles Streben. Ein so elementares Thema fordert Mediziner und Juristen gleichermaßen. Bei der Ganzen Diskussion fehlt mir bisher ein konstruktives Miteinander von Medizin und Rechtspolitik. Ich praktiziere das in Bayern schon seit Jahren !"

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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