Amtsgericht Neu-Ulm
06.11.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Die Vorschläge für das Telekommunikationsüberwachungsgesetz sind ein Schlag gegen die Rechte der Urheber !"/Stellungnahme des Bundesrats nicht aufgegriffen.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München erklärt, dass die in dieser Woche im Bundestag beratenen Vorschläge für das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ-Gesetz) einen Schlag gegen die Rechte der Urheber von Kunstwerken - also beispielsweise Musiker, Autoren, aber auch Journalisten - darstellen. "Den Urhebern wird durch die Verletzung von Urheberrechten im Internet, z.B. durch das unerlaubte Angebot von Filmen, Musikstücken und Texten, ein immenser Schaden zugefügt", so Merk. "Sie können sich zwar theoretisch dagegen wehren. In der Praxis scheitert dies aber oft daran, dass sie nicht wissen, wer hinter der Rechtsverletzung steckt." Dazu brauchen sie einen Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider. Den soll ihnen zwar ein anderes Gesetz - das Gesetz zur besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums - geben. Um den Urhebern Auskunft geben zu können, müssen die Provider aber auf bestimmte interne Daten zurückgreifen. Genau das untersagt aber das jetzt beratene TKÜ-Gesetz, das die Verwendung solcher Daten nur zu Zwecken der Strafverfolgung erlaubt. Merk: "Es ist für mich ein Unding, in einem Gesetz einen Auskunftsanspruch als wesentliche Neuerung zu verkünden und ihn durch ein anderes Gesetz stillschweigend zu beerdigen !" In der Konsequenz der vorliegenden Vorschläge müssen die Rechteinhaber weiter den Weg über Strafanzeigen gehen, was nicht nur die Staatsanwaltschaften massiv belastet, sondern vor allem zu einer nicht gewollten Kriminalisierung einer großen Zahl von Rechtsverletzern führt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2007 die Mängel des Gesetzentwurfs ausführlich dargestellt. Der Gesetzentwurf geht darauf zwar ein, folgt dem zentralen Anliegen aber nicht, obwohl die Bundesregierung dieses in ihrer Gegenäußerung "aus den hierzu in der Vorschlagsbegründung dargelegten beachtlichen Gründen für bedenkenswert" erachtete.

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