Amtsgericht Neu-Ulm
07.11.2007

Bayerische Justizministerin Merk: "Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten werden weiterhin ausreichend geschützt!"

Bayerns Justizministerin bezeichnete die Diskussion über die angebliche Einschränkung des Vertraulichkeitsschutzes von Berufsgeheimnisträgern als abenteuerlich: "Wer reflexartig aus der Hüfte schießt, darf sich nicht wundern, wenn er nichts trifft." Die Bayerische Justizministerin plädierte dafür, sich zuerst die Fakten anzuschauen, bevor über den Niedergang des Rechtsstaates und den Untergang ganzer Berufsgruppen orakelt wird. Am Zeugnisverweigerungsrecht ändert sich nichts. Es bleibt uneingeschränkt für alle Berufsgeheimnisträger bestehen. Der Gesetzentwurf regelt lediglich die Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen bei diesen Personen. Nach bisheriger Rechtslage gibt es nur vereinzelte Vorschriften dazu. Die Rechtsprechung lässt bisher unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit Ermittlungsmaßnahmen bei Berufsgeheimnisträgern im Rahmen der Strafverfolgung gegen andere Personen grundsätzlich zu. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass bei Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten ein absoluter Schutz geboten ist, nicht hingegen bei Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten. Der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten und damit das Interesse des Staates an der Strafverfolgung stellt insoweit ein gleichwertiges öffentliches Interesse dar, so dass eine Abwägung im Einzelfall nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten erforderlich ist.

Diese Vorgaben setzt der Regierungsentwurf um: Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete werden durch ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot , das aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend ist, geschützt. Maßnahmen gegen andere Berufsgeheimnisträger werden - wie nach der Rechtsprechung auch bisher schon - einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterworfen, die ihre besondere Stellung als Zeugnisverweigerungsberechtigte würdigen muss. Dies wird jetzt im Gesetz ausdrücklich festgelegt. Merk: "Von der Einschränkung des Vertraulichkeitsschutzes kann keine Rede sein. Vielmehr wird die Stellung aller Berufsgeheimnisträger verbessert. Es ist weder ein Angriff auf die Pressefreiheit noch ein Aushöhlen von Schweigepflichten zu befürchten."

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