Amtsgericht Neu-Ulm
26.11.2007

Justizministerin Merk fordert Aufklärungskampagne von Ärzten und Juristen über heute bestehende Möglichkeiten menschenwürdigen Sterbens / "Wir müssen den Menschen die Angst nehmen, unter Schmerzen und allein zu sterben !"

Die Bayerische Justizministerin Beate Merk hat anlässlich der Diskussion um die Aktivitäten der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas einen Schulterschluss von Ärzten und Juristen bei der Aufklärung über die heute bereits bestehenden Möglichkeiten eines Sterbens in Würde gefordert. "Die Debatte zeigt, wie groß die Angst der Menschen vor einem schmerzvollen Sterbeprozess und einem ungewollten Dahinsiechen angehängt an Schläuche und medizinische Geräte ist. Diese Angst ist es, die Menschen in die Hände von Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas treibt. Sie ist aber in der Regel unbegründet: Passive Sterbehilfe, z.B. durch Abschalten von Geräten, ist bereits heute möglich, wenn jemand bei einer todbringenden Erkrankung nicht mehr weiterbehandelt werden will. Und für den Fall, dass ein Patient sich nicht mehr äußern kann, hat er heute schon die Möglichkeit, vorher seinen Willen über eine Patientenverfügung festzulegen - die dann vom Arzt beachtet werden muss. Eine medizinisch gebotene Behandlung, z.B. das Verabreichen von Morphium, ist auch dann möglich, wenn sie zwangsläufig das Leben verkürzt. Und Schmerzen am Lebensende können durch die Palliativmedizin in den meisten Fällen verhindert und zumindest auf ein erträgliches Maß reduziert werden." Die hier häufig sowohl bei vielen Ärzten als auch bei den Patienten bestehenden Unsicherheiten machen nach den Worten der Ministerin eine Aufklärungskampagne dringend erforderlich. "Mediziner, insbesondere Palliativmediziner, und Juristen müssen sich zusammentun, um die Menschen zu informieren", so Merk. "Ich für meinen Teil tue dies in Bayern schon seit langem. Was wir aber darüber hinaus brauchen, ist eine bundesweite Kampagne !"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?