Amtsgericht Neu-Ulm
12.12.2007

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Jörg Jaksche / Merk: "Schaffung einer Strafvorschrift des Sportbetrugs überfällig! Anti-Doping-Gesetz ist nicht mehr als ein Placebo!"

Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Radrennfahrer Jörg Jaksche durch die Staatsanwaltschaft Ansbach wies die Bayerische Justizministerin Beate Merk auf die gesetzlichen Lücken hin, die eine ernsthafte Bekämpfung des Dopings für die Staatsanwaltschaften unmöglich machen. Merk: "Dieser Fall führt deutlich vor Augen, was ich während der gesamten Diskussion zur Anti-Doping-Gesetzgebung immer wieder dargelegt habe. Mit dem allgemeinen Betrugstatbestand kommt man nicht weiter, wenn man gegen Doping im Sport vorgehen will. Wer gedopt an Wettkämpfen teilnimmt, um daraus Profit zu schlagen, muss bestraft werden können. Wir brauchen den spezifischen Straftatbestand des Sportbetrugs, der genau dies erfasst." Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ansbach haben ergeben, dass Jörg Jaksche von 1997 bis 2006 in verschiedenen Teams regelmäßig und systematisch gedopt hat. Dieses Verhalten stellt jedoch weder einen Betrug noch einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar. Merk: "Auch das am 1. November 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport enthält nicht den Tatbestand des Sportbetrugs. Den Staatsanwaltschaften sind weiterhin die Hände gebunden. Der Fall Jaksche zeigt nun endgültig: Das Gesetz ist nicht viel mehr als ein Placebo. Das kann so nicht bleiben. Zu einer ernsthaften Dopingbekämpfung gehört ein umfassendes Konzept mit effektiven strafrechtlichen Regelungen. Wir brauchen ein Anti-Doping-Gesetz! Meine Vorschläge hierzu liegen in Form eines fertigen Gesetzentwurfs auf dem Tisch."

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