Amtsgericht Neu-Ulm
30.03.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt im Bundesrat: "Das Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung lässt eine gefährliche Lücke beim Schutz der Bevölkerung vor Gewalt- und Sexualstraftätern offen !"


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat im Bundesrat davor gewarnt, dass das dort heute behandelte Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung eine gefährliche Lücke beim Schutz der Bevölkerung vor Gewalt- und Sexualstraftätern offen lässt. Sie verlangte eine schnelle Nachbesserung.
Das Gesetz soll eine vor allem in den neuen Ländern bestehende Schutzlücke bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung schließen. Es gilt aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht für Ersttäter. Folge: Wenn hochgefährliche Ersttäter, die sich eines Sexual- oder Gewaltdelikts schuldig gemacht haben, bei ihrer Haftentlassung weiterhin gefährlich sind, können sie nur dann in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sich die Gefährlichkeit erst in der Haft ergeben hat, nicht aber, wenn sie von vornherein klar war. Merk: "Warum das so ist, ist mir ein Rätsel. Immerhin hat Bayern bereits im März 2006 einen Gesetzentwurf über den Bundesrat eingebracht, der die Lücke vollständig schließen würde", so Merk.

Bayern rief zwar gegen das - im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftige - Gesetz nicht den Vermittlungsausschuss an. Merk: "Wir brauchen das Gesetz dringend, damit wenigstens ein Teil der Lücke abgedeckt wird." Zugleich forderte Bayern aber in einer Entschließung, dass der bayerische Gesetzentwurf schnell aufgegriffen und damit auch noch der Rest der Sicherheitslücke geschlossen wird.

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