Amtsgericht Neu-Ulm
20.04.2007

Justizministerin Merk verabschiedet den Leiter der Landshuter Staatsanwaltschaft Helmut Kobor und führt den Nachfolger Horst Günter Schladt in sein Amt ein/Zugleich kündigt sie einen bayerischen Vorschlag zu Online-Durchsuchungen an


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute bei einem Festakt im Prunksaal des Landshuter Rathauses den bisherigen Leitenden Oberstaatsanwalts in Landshut, Helmut Kobor, verabschiedet. Herr Kobor war zum 1. Januar 2007 in den Ruhestand getreten. Zugleich führte die Ministerin seinen bisherigen Stellvertreter Horst Günter Schladt (59) als Nachfolger in sein Amt ein. Scheidender wie neuer Leitender Oberstaatsanwalt in Landshut erhielten viel Lob und Dank in der Rede der Ministerin.
Helmut Kobor stand fast ein Jahrzehnt lang an der Spitze der Staatsanwaltschaft Landshut. Zuvor war er Direktor des Amtsgerichts Landau an der Isar und zugleich Vollzugsleiter der angegliederten Jugendarrestanstalt. Ausgangspunkt der Laufbahn bei der bayerischen Justiz war Kempten. Dort war er als Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht und Vorsitzender Richter am Landgericht tätig. In ihrer Rede bezeichnete die Justizministerin Kobor als einen Justizpraktiker par excellence, den Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein und natürliche Autorität auszeichnen.

Sein Nachfolger Horst Günter Schladt hat zum 16. März 2007 die Leitung der Staatsanwaltschaft Landshut übernommen. Schladt war in Landshut Richter am Amtsgericht, Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt und Richter am Landgericht. Seit 1986 ist er ununterbrochen bei der Staatsanwaltschaft tätig. Im September 1998 wurde er zum stellvertretenden Behördenleiter ernannt. Merk bezeichnete Schladt als einen waschechten Landshuter, der mit seiner Erfahrung wie geschaffen sei, um eine große Ermittlungsbehörde zu leiten.

Im rechtspolitischen Teil der Rede unterstrich die Ministerin die Bedeutung von Online-Durchsuchung und Überwachung der Telekommunikation als unentbehrliche Ermittlungsinstrumente, insbesondere im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Drogenhandel. Merk: "Bei der Betäubungsmittelkriminalität - und ich meine hier nicht den „Ameisenhandel“ auf der Straße mit ein paar Gramm Haschisch - sind dies oft die einzigen Mittel, um überhaupt an die Hintermänner krimineller Banden heranzukommen." Aufgabe des Gesetzgebers sei es, für Online-Durchsuchungen eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Und dass dafür Bedarf bestehe, hätten die befragten Praktiker bei Staatsanwaltschaft und Polizei nahezu einhellig bejaht. Da der vorgestern von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes bedauerlicherweise keine Grundlage für die Online-Durchsuchung enthalte, werde Bayern daher im Bundesrat zu diesem Gesetz einen entsprechenden Antrag stellen, um nachzubessern.

Merk: "Die in der Öffentlichkeit über die Online-Durchsuchung entstandene Aufregung kann ich nicht nachvollziehen. Wer hier von "staatlichem Hacking" spricht, verkennt die Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden, nämlich die Aufklärung von Straftaten. Dazu muss das erforderliche Rüstzeug zur Verfügung stehen." Natürlich müssten solche Maßnahmen auf schwerwiegende Delikte beschränkt sein, für die ein konkreter Tatverdacht bestehe. "Niemand wolle den "gläsernen Menschen" schaffen oder gar einen Orwellschen Überwachungsstaat."

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