Amtsgericht Neu-Ulm
03.05.2007

Justizministerin Beate Merk zur heutigen Entscheidung des EuGH zum Europäischen Haftbefehl: "Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für die Auslieferung innerhalb der EU !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat zu der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Stellung genommen, in der dieser die Gültigkeit des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl bestätigt hat . Der Rahmenbeschluss schreibt die Auslieferung zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur Strafvollstreckung innerhalb der Europäischen Union vor, und zwar unter bestimmten Voraussetzungen auch bei eigenen Staatsangehörigen und bei bestimmten Verhaltensweisen auch dann, wenn diese im Inland nicht strafbar sind. Merk: "Die Entscheidung sorgt für mehr Rechtssicherheit bei der Auslieferung innerhalb der EU. Bislang bestanden Zweifel, ob der Rahmenbeschluss mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist. Auch ich bin nach wie vor nicht ganz überzeugt davon, dass dort gebrauchte Umschreibungen wie "Sabotage", "Cyberkriminalität" und "Korruption" hinreichend bestimmt sind", so Merk. "Aber: Luxemburg locuta, causa finita. Wichtig ist für mich jedenfalls: Der EuGH hat darauf verwiesen, dass es weiterhin der nationale Gesetzgeber in der Hand hat, durch exakte Fassung der Straftatbestände für die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze zu sorgen. Und: Der Gerichtshof hat keine allgemeine Lanze für ein europäisches Strafrecht gebrochen, sondern nur zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen Stellung genommen, die nach wie vor nach nationalem Recht fallen", so Merk. "Der Rahmenbeschluss lässt dem nationalen Gesetzgeber zudem Spielraum zum Schutz eigener Staatsangehöriger, den der deutsche Gesetzgeber - mit Nachhilfe durch das Bundesverfassungsgericht - mittlerweile auch genutzt hat - wenn sich Bayern hier auch noch mehr Schutz hätte vorstellen können", so Merk.

(Die Presseerklärung des EuGH findet sich unter
http://www.curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp07/aff/cp070033de.pdf)

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?