Amtsgericht Neu-Ulm
09.05.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk und Verlag C.H.Beck stellten heute informative Broschüre zum Erbrecht vor / Merk: "Klare Regelungen erhalten den Familienfrieden und schonen den Geldbeutel. Deshalb sollte man frühzeitig vorsorgen !"

Niemand beschäftigt sich gerne mit den "letzten Dingen" im Leben, zumal wenn es sich dabei um eine komplizierte Rechtsmaterie handelt. Wie kann ich ein Testament errichten? Was kann ich darin regeln? Wie lässt sich Erbschaftssteuer sparen? Und was genau bedeutet das Pflichtteilsrecht?

Justizministerin Dr. Beate Merk und der Verlag C.H.Beck stellten heute gemeinsam im Münchener Justizpalast vor über 100 Zuhörern und Medienvertretern eine neue Broschüre zum Erbrecht vor. Darin werden Fragen rund um Testament, Erbvertrag und Schenkung kompetent beantwortet. Die Broschüre stammt aus der Feder eines erfahrenen Amtsgerichtsdirektors. Anschauliche Beispiele geben dem Leser eine erste Orientierung im Erbrechtsdschungel und Hinweise warnen vor möglichen Risiken, Problemen und Fallstricken. Der Leser gewinnt damit das nötige Bewusstsein, in welchen Konstellationen er auf jeden Fall fachkundigen Rat einholen sollte.

Merk: "Seid ihr noch Freunde oder habt ihr schon einmal zusammen geerbt? Hinter dieser Volksweisheit steckt die Erfahrung, dass lückenhafte und unklare Formulierungen in einem Testament häufig Anlass von Erbstreitigkeiten sind. Ein Prozess kann für die Erben teuer werden und führt nicht selten zu dauerhaften und irreparablen Zerwürfnissen innerhalb von Familien. Deshalb sollte man sich frühzeitig über Regelungsmöglichkeiten informieren. Das schont den Geldbeutel und die Nerven."

Die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebene und im Verlag C.H.Beck erschienene Broschüre umfasst 48 Seiten und ist ab sofort im Buchhandel (ISBN 978-3-406-55972-3) zum Preis von EUR 3,90 erhältlich oder online im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/broschueren/ abrufbar.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?