Amtsgericht Neu-Ulm
30.05.2007

Bayerns Justizministerin Merk zur heutigen Antwort der Bundesregierung zum Anti-Doping-Gesetz: "Symbolpolitik reicht nicht aus - Ermittler brauchen echte Möglichkeiten !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat in München zu der für heute erwarteten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Kritik des Bundesrats am Anti-Doping-Gesetz Stellung genommen. "Es freut mich, wenn die Bundesregierung nun die vom Bundesrat auf Antrag Bayerns vorgeschlagene Kronzeugenregelung in das Anti-Doping-Gesetz offenbar übernehmen will. Aber was nützt mir die beste Kronzeugenregelung, wenn der Straftatbestand des Doping so gefasst ist, dass ich damit in der Praxis nichts anfangen kann ? Und das ist leider nach wie vor der Fall: Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf bestimmte Dopingsubstanzen und den Besitz "nicht geringer Mengen" von Dopingmitteln. Erfolge können wir aber nur erzielen, wenn bereits der Besitz kleinster Mengen jedweder Dopingsubstanzen strafbar wird ! Ansonsten sind die Staatsanwälten in der Praxis die Hände gebunden, weil eine positive Doping-Probe kaum den für eine Durchsuchung erforderlichen Verdacht begründen wird, dass der Sportler größere Mengen besitzt. Hier muss der Bundestag dringend nachbessern ! Symbolpolitik reicht nicht aus ! Die neuesten Geständnisse zeigen uns: Wenn wir jetzt nicht handeln, wird der Leistungssport kaputt gehen !"

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?