Amtsgericht Neu-Ulm
31.05.2007

Bayerns Justizministerin Merk zur Reaktion des Bundesinnenministers auf die bayerische Kritik am Anti-Doping-Gesetz: "Auch emotionale Äußerungen verbessern den Inhalt des Gesetzes nicht!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München auf die Äußerungen des Bundesinnenministers zur bayerischen Kritik an dem Anti-Doping-Gesetzentwurf der Bundesregierung entgegnet: "Auch emotionale Einwände füllen die Lücken im Gesetz nicht. Wenn der Bundesinnenminister sagt, meine Kritik, gedopte Sportler würden nach seinem Gesetzentwurf künftig geschont, sei "ziemlicher Unsinn", dann spricht der klare Wortlaut seines Gesetzes dagegen, denn er sieht weder einen Straftatbestand des Sportbetrugs noch eine für die Strafverfolgungsbehörden praktikable Besitzstrafbarkeit vor. Und die Aufforderung an die Länder, Schwerpunktsstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Dopingbetrug zu bilden, schiebt schlicht den schwarzen Peter an die Landesjustiz weiter: Was nützen mir Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wenn sie mangels geeigneter Straftatbestände nichts verfolgen können ? Behörden, die keine Aufgaben haben, wären schlicht überflüssige Bürokratie !"

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