Amtsgericht Neu-Ulm
13.06.2007

Bayerns Justizministerin Merk, Präsident des Deutschen Leichtathletikverbands Prokop, Leiter des Olympiastützpunkts Bayern Pohlen und Rekordnationalspieler Crone: "Das heute in Berlin behandelte "Anti-Doping-Gesetz" gibt uns nicht, was wir wirklich brauchen, um Doping zu bekämpfen !"

Anlässlich der heute stattfindenden Behandlung des "Anti-Doping-Gesetzes" im Deutschen Bundestag haben Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Dr. Clemens Prokop, der Leiter des Olympiastützpunkts (OSP) Bayern Klaus Pohlen und dem Rekordnationalspieler im Feldhockey, Philipp Crone in einer Pressekonferenz in München erklärt, dass das Gesetz dem Sport und den Strafverfolgungsbehörden nach wie vor nicht das gibt, was sie wirklich zum Kampf gegen Doping brauchen. Merk: "Die Dopingenthüllungen der letzten Tage und Wochen haben das ganze Ausmaß des Doping und seine schädlichen Wirkungen gerade für junge Sportler, für die große Mehrheit der ehrlichen Sportler, aber auch für den Ruf des Sports insgesamt allen deutlich gemacht. Um hiergegen wirklich etwas unternehmen zu können, brauchen wir die umfassende Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln und den Tatbestand des Sportbetrugs. Beides gibt uns das Gesetz nach wie vor nicht. Hier muss im Bundestag dringend nachgebessert werden ! Wenn wir ein solches Gesetz haben, können wir auch die notwendigen Maßnahmen prüfen, damit Justiz und der Sport enger zusammenarbeiten, etwa eine gegenseitige Information über straf- bzw. sportgerichtliche Verfahren." OSP-Leiter Pohlen und DLV-Präsident Prokop ergänzten: "In vielen Diskussionen mit Sportlern des Olympiastützpunktes Bayern und des Deutschen Leichtathletikverbands konnten wir feststellen, dass Athleten in der Besitzstrafbarkeit kein Problem sehen.

Um die "sauberen" Sportler vor dem in den letzten Wochen manifestierten Generalverdacht zu schützen, kann der Weg im Sinne der Null-Toleranz gegenüber Dopingvergehen nur über eine eindeutige gesetzliche Regelung führen."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?