Amtsgericht Neu-Ulm
04.09.2008

Terminankündigung Pressekonferenz ! Quo vadis Patientenverfügung ? Wie geht es weiter beim Thema Patientenverfügung ? Justizministerin Beate Merk stellt auf Pressekonferenz ihr Konzept vor

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wird bei einer Pressekonferenz am
Donnerstag, 11. September, 10:30 Uhr
im Justizpalast am Stachus, Raum 366 (3. Stock)
Prielmayerstraße 7, 80335 München
ihr Konzept für eine gesetzliche Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende, bei Krankheit und Alter vorstellen. Dabei werden folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

- Welche Wirkung soll eine Patientenverfügung, mit der jemand für den Fall, dass er sich bei einer schweren Krankheit nicht mehr äußern kann, darüber bestimmt, ob und wie er behandelt werden will, haben ?
- Soll sie stets verbindlich sein oder nur in bestimmten Fällen ?
- Soll sie gleichsam automatisch greifen oder nur nach einer Beratung mit Arzt und Angehörigen ?

Die Fronten zu diesen Fragen scheinen verhärtet. Ministerin Merk wird eine vermittelnde Lösung vorstellen. Dabei ist der Patientenwille der entscheidende Maßstab: Es muss sichergestellt sein, dass er im Ernstfall geachtet und durchgesetzt wird. Aber das muss so geschehen, dass niemand Angst haben muss, dass eine Unterschrift unter ein Papier zu einem unumkehrbaren auto-matischen Prozess führt. Wie dies sicher gestellt werden kann, wird Staatsministerin Merk bei der Pressekonferenz erläutern.

Die Presse ist zu der Veranstaltung herzlich eingeladen !

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?