Amtsgericht Neu-Ulm
30.10.2008

Bayerns Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Beate Merk: "Ich freue mich auf die zusätzliche Aufgabe ! Die Bündelung des Verbraucherschutzes in meinem Haus ist ein enormer Gewinn für den Verbraucher !"

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat mit Zustimmung des Landtags die Kompetenz des weiterhin von Ministerin Merk geführten Justizministeriums um die Verbraucherschutzpolitik einschließlich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sowie um die Förderung der Verbraucherberatung erweitert. Das kommt auch im Namen des Ministeriums zum Ausdruck, das zukünftig "Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" heißen wird. Zugleich wurde der Ministerin die Möglichkeit zugewiesen, in allen Politikbereichen verbraucherschutzpolitische Initiativen anzustoßen, auch wenn sie in der Zuständigkeit anderer Ressorts liegen.

Ministerin Merk wertet diesen Kompetenzzuwachs als klares Signal für den Verbraucher: "Mit dem neu gewonnenen Initiativrecht für die Verbraucherschutzpolitik wird mein Haus zum Motor der Verbraucherpolitik in Bayern. Denn: Verbraucherschutz spielt in allen Politikbereichen, z.B. Wirtschaft, Landwirtschaft und Gesundheit eine wichtige Rolle. Deshalb ist es so wichtig, dass eine zentrale Stelle Initiativen zugunsten des Verbrauchers auf allen Feldern anstoßen kann. Damit ist mir der Schlüssel zu einer effektiven Verbraucherpolitik in die Hand gegeben", freut sich Merk. Wichtig sei auch die Erweiterung der Kompetenz ihres Hauses um die Verbraucherschutzpolitik einschließlich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und die Förderung der Verbraucherberatung.

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