Amtsgericht Neu-Ulm
13.11.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Der Schutz des ungeborenen Lebens fordert Beratung und Überlegungsfrist bei Spätabtreibungen!"/ "Das menschliche Leben ist ein zu hohes Gut, als dass man darüber binnen Stunden entscheiden könnte !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert, dass Spätabtreibungen grundsätzlich erst nach Beratung und anschließender dreitägiger Überlegungsfrist vorgenommen werden dürfen. Gemeint sind damit vor allem Schwangerschaftsabbrüche, die nach der 22. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind außerhalb des Mutterleibs bereits lebensfähig sein kann. Bislang sind Spätabtreibungen bei einer sog. medizinischen Indikation ohne Beratung und ohne Wartefrist möglich.

"Der Schutz des ungeborenen Kindes, ist so wichtig, dass ein Abbruch grundsätzlich nur nach Beratung möglich sein darf", so Merk. "Von zentraler Bedeutung ist auch, dass es zwischen Indikation und Abbruch eine dreitägige Überlegungsfrist gibt. Häufig ist der verständliche Schock über die Diagnose und die zu erwartende Behinderung des Kindes zunächst groß. Um so wichtiger ist es, dass die Mutter über Bedeutung und Auswirkungen einer Behinderung und vor allem über Hilfsangebote für Eltern behinderter Kinder unterrichtet wird und dass sie nochmals in Ruhe nachdenkt. Der auch verfassungsrechtlich gebotene Schutz des ungeborenen Lebens, rechtfertigt die kurze Überlegungsfrist! Dass sie natürlich nicht gilt, wenn Leib oder Leben der Mutter akut bedroht sind, versteht sich von selbst."

Die Ministerin unterstützt daher nachdrücklich den angekündigten Gruppenantrag mehrerer Unionsabgeordneter im Deutschen Bundestag.

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