Amtsgericht Neu-Ulm
14.11.2008

Zahl der Verurteilten rückläufig / 18-20-Jährige werden immer häufiger nach Jugendstrafrecht verurteilt / Justizministerin Merk: "Bayerische Gerichte ahnden Straftaten konsequent, aber mit Augenmaß!"


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München die Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2007 bekannt gegeben. Insgesamt wurden im Jahr 2007 in Bayern 139.421 Personen wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Das sind 1.432 (-1,02 %) weniger als im Jahr 2006. Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist damit das dritte Jahr in Folge (2006: - 4,33 %; 2005: - 2,44 %) rückläufig.

Zur Zeit der Tat waren 10.552 der Verurteilten (7,57 %) Jugendliche (14-17jährige) und 14.324 (10,27 %) Heranwachsende (18-20jährige) . Auf 10.070 der 14.324 im Jahre 2007 verurteilten Heranwachsenden (70,30 %) wurde Jugendstrafrecht angewendet. Das stellt erneut einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2006: 67,43 %) dar, womit nun erstmals die 70 % -Marke überschritten wurde (2005: 65,27 %; 2004: 65,30 %; 2003: 64,77 %; 2002: 63,75 %; 2001: 60,53 %; 2000: 58,24 %). Nach derzeitiger Rechtslage ist auf Heranwachsende Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn sie nach ihrem Reifegrad noch Jugendlichen gleichstehen oder wenn es sich um "typische Jugendverfehlungen" handelt; ansonsten gilt Erwachsenenstrafrecht. Merk: "Die Tendenz, auf Heranwachsende quasi automatisch Jugendstrafrecht anzuwenden, ist bedenklich. Jugendstrafrecht ist nur dann sachgerecht, wenn der Heranwachsende mit Mitteln des Jugendstrafrechts noch zu erreichen ist. Die Regel sollte sein, dass sich Volljährige, die alle Pflichten und Rechte haben, nach Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen. Im Gesetz muss dieser Gedanke noch deutlicher zum Ausdruck kommen."

Von den nach allgemeinem Strafrecht verurteilten 118.799 Personen wurden 92.888 (78,19 %) zu Geldstrafen verurteilt. Freiheitsstrafen wurden gegen 25.909 Personen (21,81 %) verhängt. Von diesen Freiheitsstrafen wurden 17.201 (66,39 %) zur Bewährung ausgesetzt. Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wurden 29 Personen verurteilt. Gegen 3.255 der nach Jugendstrafrecht verurteilten 20.622 Personen wurde 2007 eine Jugendstrafe verhängt, die in 2.108 Fällen (64,76 %) zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Merk: "Die Zahlen zeigen, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung die Ausnahme ist. Die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ahnden Straftaten konsequent aber mit Augenmaß!"

Wichtiger Hinweis:

Die Strafverfolgungsstatistik bezieht sich auf die abschließenden gerichtlichen Entscheidungen nach Anklageerhebung. Sie ist deshalb streng von der polizeilichen Kriminalstatistik zu unterscheiden, die sich auf die Tätigkeit der Polizei im Ermittlungsverfahren bezieht. Die Strafverfolgungsstatistik ist eine wichtige Erkenntnisquelle über die Entwicklung der Kriminalität und der Strafverfolgung, weil sie die endgültigen staatlichen Reaktionen auf Straftaten wiedergibt. Nicht aufgeführt sind Taten, bei denen bereits die Staatsanwaltschaften das Ermittlungsverfahren eingestellt haben.

Die umfangreiche Strafverfolgungsstatistik 2007 für Bayern ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Sie wird beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zu erhalten sein

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?