Amtsgericht Neu-Ulm
17.11.2008

Justizministerin Beate Merk zur erneuten Suizidbeihilfe durch Roger Kusch: "Was die Menschen brauchen, ist fürsorgliche Anteilnahme statt Geldmacherei mit dem Tod !" / Neuer Anlauf für Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe

Bayerns Justizministerin und Koordinatorin der Justizminister der unionsgeführten Länder Dr. Beate Merk hat heute die erneute Suizidbeihilfe durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch an einem 94-Jährigen in Frankfurt scharf verurteilt: "Allmählich erinnert das Verhalten von Herrn Kusch an eine makabre Serienproduktion mit dem Motto "Fortsetzung folgt !". Wir müssen diesem menschenverachtenden Tun schnellstens Einhalt gebieten ! Sonst besteht die Gefahr, dass wir uns an solche zynischen Übergriffe auf das menschliche Leben langsam gewöhnen. Das wäre mit unserem humanistisch-christlichen Menschenbild, auf dem unsere Rechtsordnung aufbaut, nicht zu vereinbaren."

"Wir haben in Berlin schon Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie man ein solches Tun bestrafen kann. Und ich kämpfe weiter dafür, dass das bald Gesetz wird ! Dazu haben wir zusammen mit den anderen Ländern den Vorschlag soeben neu konzipiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt dafür eine Mehrheit bekommen, damit wir den Aktionen von Herrn Kusch und Organisationen wie Dignitas nicht länger zusehen müssen !"

Merk betonte, dass Menschen, die für sich keinen anderen Ausweg mehr sehen als den Suizid, statt dem schnellen Tod menschliche Anteilnahme und qualifizierte Hilfe benötigen. "Hier leistet vor allem die Hospizbewegung wertvolle Arbeit, die wir noch weiter und flächendeckender ausbauen müssen", so Merk.

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat laut Pressemeldungen, die auf einem im Internet veröffentlichten Film beruhen, am Mittwoch in Frankfurt am Main erneut einem Menschen beim Suizid geholfen. Dabei soll es sich um einen 94-jährigen Rentner aus einem Altenheim in Bad Hersfeld gehandelt haben, der nicht an einer tödlichen Erkrankung litt.

Zur Bekämpfung der organisierten und geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe haben unionsgeführte Länder bereits im März 2006 einen Vorschlag für ein strafrechtliches Verbot im Bundesrat vorgelegt. Wie bereits in einer Agenturmeldung vom Samstag berichtet, ist dieser Vorschlag nun neu konzipiert worden, um eine breite Mehrheit dafür zu finden.

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