Amtsgericht Neu-Ulm
27.11.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum Vorschlag für ein erweitertes Führungszeugnis: "Nicht auf halbem Wege stehen bleiben !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk beurteilt den Vorschlag der Bundesjustizministerin zum erweiterten Führungszeugnisses bei Sexualdelikten skeptisch:

"Es ist zwar ein Fortschritt für den Schutz der Kinder, dass die Bundesjustizministerin jetzt den bayerischen Vorschlag vom Januar aufgreift, alle Sexualdelikte im Führungszeugnis zu verzeichnen", so Merk. "Mit großer Skepsis sehe ich aber, dass sie dabei wohl auf halbem Wege stehen bleiben will. Offenbar soll das erweiterte Führungszeugnis- anders als es die bayerische Initiative vorsieht - auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt werden. Damit blieben erhebliche Schutzlücken offen. Jede solche Einschränkung birgt große Gefahren: Was ist zum Beispiel mit berufstätigen Eltern, die ein Kindermädchen beschäftigen wollen ? Oder mit dem Bäckermeister, dessen Angestellter Backwaren in Schulen verkaufen soll? Sie werden das erweiterte Führungszeugnis wohl nicht zu sehen bekommen.

Das Fazit ist für mich: Wir dürfen uns nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränken. Wir müssen es jedem Arbeitgeber ermöglichen, selbst einzuschätzen, ob eine Verurteilung wegen eines kinder- und jugendschutzrelevanten Deliktes für die konkrete Tätigkeit eine Rolle spielt oder nicht ! Unser Vorschlag dazu liegt seit Januar auf dem Tisch."

Bayern hatte bereits im Januar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes in den Bundesrat eingebracht, der ein erweitertes Führungszeugnis für alle Sexualdelikte vorsieht, und zwar unabhängig vom Beruf des Verurteilten bzw. der Stelle, um die er sich bewirbt. Der Entwurf ist vom Bundesrat am 14. März 2008 in den Bundestag eingebracht worden.

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