Amtsgericht Neu-Ulm
27.11.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk zur heutigen Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Patentierbarkeit menschlicher Stammzellkulturen/"Ein Sieg für die Ethik im Patentrecht"

Bayerns Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk hat die heute bekannt gegebene Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) begrüßt, wonach menschliche Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar sind.

"Das ist ein klares Signal für die ethischen Grenzen im Patentrecht", so Ministerin Merk. "Ich bin sehr froh über diese Entscheidung, die dem christlich-humanistischen Menschenbild entspricht. Sie macht klar, dass das Patentrecht ethische Grenzen kennt - auch wenn es nicht regelt, ob eine Erfindung angewandt werden darf und auch nicht über die Zulässigkeit der Embryonenforschung entscheidet."

Zum Hintergrund der Entscheidung:

1995 hatte die Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) ein Patent angemeldet, das ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellkulturen von Primaten, einschließlich von Menschen, beschreibt. Das EPA hatte den Patentantrag zurückgewiesen, da als Ausgangsmaterial für das offenbarte Verfahren Embryonen dienen, die im Laufe des Verfahrens zerstört werden. Diese Entscheidung hat nun die Große Beschwerdekammer als oberste Instanz bestätigt. Die Patentanmeldung widerspreche dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der Biopatentrichtlinie. In Konkretisierung des allgemeinen Patentierungsverbots des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten schließe das EPÜ in der Fassung der Biopatentrichtlinie unter anderem Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken aus.

Die Presseerklärung des Europäischen Patentamts ist unter http://www.epo.org/topics/news/2008/20081127_de.html veröffentlicht.

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