Amtsgericht Neu-Ulm
01.12.2008

Neues aus dem Handelsregister kann in Bayern weiter mit der Zeitung ins Haus kommen ! / Justizministerin Beate Merk und Vorsitzender des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger Andreas Scherer unterzeichnen Vertrag/ Merk: "Ein echtes Plus vor allem für den Mittelstand"

Zeitungsleser in Bayern können auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Änderungen im Handelsregister ihrer Zeitung entnehmen zu können.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und der 1. Vorsitzende des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger e.V. (VBZV) Andreas Scherer unterzeichneten heute einen Rahmenvertrag, der es ermöglicht, dass Handelsregisteränderungen auch nach dem 31. Dezember 2008 in Bayern weiterhin in den Zeitungen veröffentlicht werden können.

"Das ist ein Plus für den interessierten Bürger, vor allem für den kleinen und mittelständischen Unternehmer", so Merk. "Er kann im Internet gezielt nach den ihn interessierenden Handelsregistereintragungen suchen, bekommt sie aber auch über die Zeitung geliefert."

Handelsregisterdaten werden seit 1. Januar 2007 im Internet veröffentlicht. Während einer Übergangszeit besteht daneben eine gesetzliche Verpflichtung der Justiz, die Daten auch den Zeitungen zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht läuft aber zum 31. Dezember 2008 aus. Nach Maßgabe des Rahmenvertrags wird den bayerischen Zeitungsverlegern nun die Möglichkeit eröffnet, die sie jeweils interessierenden Auszüge aus dem Handelsregister von der Justiz zu erhalten und ihren Lesern zur Verfügung zu stellen - mit allen damit verbundenen Vorteilen für den Zeitungsleser.

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