Amtsgericht Neu-Ulm
17.12.2008

Justizministerin Beate Merk zur heutigen Verlängerung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes: "Vorgerichtliche Streitschlichtung entlastet Bürger und Gerichte!"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat es begrüßt, dass der Bayerische Landtag heute auf Vorschlag der Staatsregierung die Geltungsdauer des Bayerischen Schlichtungsgesetzes verlängert hat: "Dieser Ansatz hat sich in nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Ehrschutzstreitigkeiten schon seit Jahren bewährt", so Merk. "Dort haben wir Erfolgsquoten zwischen 27% bis 32%. Das heißt: Etwa ein Viertel bis ein Drittel dieser Streitigkeiten, die früher vor den Gerichten gelandet wären, können jetzt im Vorfeld zwischen den Parteien einvernehmlich gelöst werden. Bei der Schlichtung von Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt es noch weitere Erfahrungen zu sammeln."

Der Landtag hat heute beschlossen, die Geltung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes um drei Jahre bis Ende 2011 zu verlängern. Damit muss auch in Zukunft bei bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten, Ehrschutzstreitigkeiten und Konflikten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zunächst ein Schlichtungsverfahren bei einer anerkannten Schlichtungs- oder Gütestelle durchgeführt werden. Nur wenn dieses erfolglos bleibt, kann geklagt werden.

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