Amtsgericht Neu-Ulm
18.12.2008

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Das neue Urteil des BGH zugunsten der Gaskunden ist ein klares Signal für mehr Preistransparenz in der Gasbranche !"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk hat das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in Gasversorgungs- Sonderverträgen als klares Signal für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf dem Gasmarkt begrüßt. Der BGH hat eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers enthaltene Klausel für unwirksam erklärt, nach der sich der Gaspreis ändern sollte, "wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."

"Das Urteil schafft", so Merk, "Klarheit darüber, dass in Verträgen eindeutig geregelt sein muss, nach welchen Kriterien die Preise erhöht werden dürfen. Ein bloßer Verweis auf die Erhöhung der allgemeinen Tarifpreise genügt nicht." Das Urteil des BGH stellt ein klares Votum für mehr Preistransparenz auf dem Gasmarkt dar. Es ist zugleich ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Energieversorgung, der an das erfolgreiche Vorgehen des Bundeskartellamts gegen Gaspreiserhöhungen anknüpft.

Auch zeigt die Entscheidung, wie wichtig die Rechtsprechung des BGH für den Schutz der Verbraucher vor Benachteiligungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist. Ministerin Merk sieht daher die Pläne der Europäischen Kommission für eine umfassende Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Verbraucherschutzes als kritisch an, da dadurch die Letztentscheidungskompetenz für die Zulässigkeit von Allgemeinen Vertragsbedingungen den deutschen Gerichten genommen und auf den Europäischen Gerichtshof übergehen würde. "Eine derartige "Verlängerung" des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof brauchen wir aus meiner Sicht nicht", so Merk.


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