Amtsgericht Neu-Ulm
29.02.2008

Justizministerin Beate Merk weist Vorwurf des "Verfassungsbruchs" nachdrücklich zurück


Bayerns Justizministerin Beate Merk hat heute den Vorwurf der FDP-Landesvorsitzenden Sabine Leutheusser Schnarrenberger, die Forderung Merks nach einer Online-Durchsuchung auch zu Zwecken der Strafverfolgung, etwa in Fällen der Kinderpornographie, stelle einen "Verfassungsbruch" dar, entschieden zurückgewiesen. "Wer so massive Vorwürfe erhebt, sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal lesen", so Merk. "Ich weise auf Randziffer 207 des Urteils hin, wo das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass Eingriffe in das neue Computer-Grundrecht nicht nur zur Abwehr von Gefahren zulässig sein können, sondern auch zu Zwecken der Strafverfolgung. Dass diese Aussage des Bundesverfassungsgerichts der FDP, die die Online-Durchsuchung bisher per se für Teufelszeug gehalten hat, nicht gefällt, ist mir klar - dennoch steht es eben in der Entscheidung drin. Deshalb bleibe ich selbstverständlich dabei: Um Fälle schwerster Kriminalität, etwa im Terrorismusbereich oder bei Kinderpornographie, aufzudecken, die Täter bestrafen und damit weitere Taten verhindern zu können, brauchen wir die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung auch in der Strafprozessordnung. Ich werde dazu in kürzester Zeit einen Vorschlag vorlegen."


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